Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.
#3 Hecke schneiden
Wer im Frühling den Garten auf Vordermann bringt, sollte die Heckenschere lieber erst einmal beiseitelegen: Ab dem 1. März bis Ende September 2026 ist es deutschlandweit verboten, Hecken und Sträucher radikal zu stutzen oder zu entfernen. Der Grund ist der Tierschutz, da Vögel in dieser Zeit ihre Nester bauen und Junge aufziehen.
Wer trotzdem zur Säge greift und die Hecke stark kürzt, riskiert ärgerliche Bußgelder, die je nach Bundesland und Länge der Hecke extrem hoch ausfallen können. In Bayern sind bei schweren Verstößen sogar bis zu 15.000 Euro möglich (hier der genaue Bußgeldkatalog). Ein leichter Formschnitt, um die Hecke ordentlich zu halten, ist zwar meist erlaubt, aber auch nur dann, wenn man dabei garantiert keine brütenden Vögel stört. Expert*innen raten deshalb, größere Arbeiten am besten in den Winter zu verlegen und im Sommer nur ganz vorsichtig nachzubessern, um die Natur im eigenen Garten zu schützen.
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