Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.

#3 Rasen mähen zu Ruhezeiten
Dass man an Sonn- und Feiertagen vielleicht nicht seinen lauten Rasenmäher anschmeißen sollte, ist für viele hoffentlich jetzt keine Überraschung. Allerdings gelten auch unter der Woche Ruhezeiten, die dem Lärmschutz dienen. Hierbei geht es vor allem um die Nachtruhe von 22 abends bis 6 Uhr morgens – das gilt auch für Rasenmähen. Da das Gerät allerdings unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fällt darf man sogar nur zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends mähen, wer sich daran nicht hält, riskiert eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. Eine kleine Ausnahme gibt es, nämlich wenn der Mäher nicht lauter als ca. 40 Dezibel ist und somit die „Zimmerlautstärke“ nicht überschreitet.
Der nächste Punkt könnte einige überraschen: