Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.
#12 Haustiere
Grundsätzlich dürfen Haustiere ohne Genehmigung der Vermiterin oder des Vermieters auf dem Balkon oder im Garten gehalten werden. Laut Mietrecht ist ein generelles Verbot von Haustieren nämlich nicht zulässig. Jedoch solltest du darauf achten, dass deine Nachbarschaft nicht durch Lärm oder unangenehme Gerüche belästigt wird. Wichtig: Bei Verwahrlosung des Balkons dürfen Eigentümer*innen die Tierhaltung unter Umständen unterbinden. Außerdem sollte der Balkon entsprechend gesichert werden, damit dein Haustier nicht entwischt oder sich verletzt. Bei exotischen oder großen Tierarten gibt es eine Ausnahme: Hier muss eine Haltungserlaubnis der Vermieter*innen eingeholt werden.
#13 Satellitenschüssel installieren
Bevor du eigenmächtig einen Satellitenschlüssel auf dem Balkon installierst, solltest du dies vorher mit den Hauseigentümer*innen absprechen. Denn ähnlich wie beim Anbringen einer Wäscheleine an der Hauswand muss bei baulichen Veränderungen das Einverständnis der Vermieterin oder des Vermieters eingeholt werden. Die Hausfassade darf nicht beschädigt und auch das Erscheinungsbild des Hauses darf nicht beeinträchtigt werden.
#14 Pool aufstellen
Ein kleines Planschbecken auf dem Balkon ist grundsätzlich immer erlaubt, sofern es im Mietvertrag nicht anders geregelt wurde. Dasselbe gilt für Pools und Sandkästen. Allerdings muss die Traglast des Balkons beim Aufstellen eines Pools unbedingt beachtet werden. Sonst droht, dass der Balkon einstürzt. Im Garten können Vermieter*innen das Aufstellen von großen Aufstell- oder Einbaupools untersagen.
#15 Solaranlagen
Balkon-Solaranlagen werden immer beliebter – doch sind sie überhaupt erlaubt? In Deutschland sind seit 2018 kleine Photovoltaik-Module zulässig, die am Balkongeländer befestigt oder aufgestellt werden können, sofern sie der Norm DIN VDE 0100-551-1 entsprechen.
Seit Mai 2024 ist die Wechselrichter-Leistung auf 800 Watt begrenzt, während die Solarmodule bis zu 2000 Watt Peak leisten dürfen. Zudem ist eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Pflicht. Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen müssen allerdings Vermieter*in oder die Eigentümergemeinschaft einbeziehen. Da Balkon-Solaranlagen künftig als privilegierte Maßnahme gelten, sind Widersprüche erschwert – eine Genehmigung bleibt jedoch erforderlich.