Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.

#7 Sichtschutz oder Pavillon aufstellen
Bauliche Veränderungen am Balkon, im Garten oder an der Terrasse so wie Änderungen, die das Außenbild des Miethauses verändern, müssen von den Vermieter*innen genehmigt werden. Dazu gehört etwa das Anbringen einer Markise , einer Balkonverkleidung oder das Aufstellen eines Pavillons im Garten. Besteht jedoch eine Belastung durch zu hohe Sonneneinstrahlung, dürfen Vermieter*innen einem Bau nicht willkürlich widersprechen. Für den Sichtschutz auf dem Balkon ist allerdings keine Genehmigung erforderlich.
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