Balkon & Garten: Was du darfst – und was verboten ist!
Im Frühling wird der Outdoor-Bereich zum Ort der Erholung. Doch was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten? Wir verraten es dir.
#8 S** auf dem Balkon oder im Garten
Obwohl man auf dem eigenen Balkon oder im Garten grundsätzlich tun und lassen kann, was man möchte, ist bei intimen Momenten unter freiem Himmel rechtliche Vorsicht geboten. Sobald Nachbarn oder Passanten das Geschehen sehen oder hören können, drohen empfindliche Konsequenzen: Ein solches Verhalten kann nach § 183a StGB als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden, was Geldstrafen von mehreren hundert bis tausend Euro oder im Extremfall sogar Freiheitsstrafen nach sich zieht. Besonders teuer wird es, wenn Kinder zusehen könnten oder der Akt am helllichten Tag in exponierter Lage stattfindet. Neben strafrechtlichen Folgen müssen Mieter zudem mit arbeitsintensiven Nachbarschaftskonflikten, Abmahnungen oder sogar der Kündigung wegen Störung des Hausfriedens rechnen, weshalb für das Liebesspiel geschlossene Räume die sicherere Wahl sind.