21 Dinge, die dir die Kassiererin oder der Kassierer nie sagen würden
Über manche Dinge schweigt man! Diese 21 Dinge würden eine Kassiererin und ein Kassierer nie zu dir sagen. Aber welche sind das? Wir verraten sie dir.

#2 Die Kasse stimmt nicht
Hast du dich auch schon gefragt, was passiert, wenn nach der Abrechnung zu wenig Geld in der Kasse ist? Tatsächlich sind die Kassierer*innen arbeitsvertraglich dazu verpflichtet, für einen korrekten Kassenbestand zu sorgen. Hier liegt also eine Pflichtverletzung vor, wenn der Betrag in der Kasse nicht stimmt. Allerdings gibt es hier auch Unterschiede, sodass die Arbeitnehmer*innen bei leichter Fahrlässigkeit nicht haften müssen. Liegt aber eine mittlere oder hohe Fahrlässigkeit vor, dann kann hier auch eine Haftung in Betracht kommen. In manchen Arbeitsverträgen wird daher die sogenannte Mankoabrede ausgehandelt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in jedem Fall haften muss. Das ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zu vereinbaren, zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin alleine Zugriff auf die Kasse hat.
Was passiert eigentlich mit Ware, die liegen gelassen wird?