Gesetze, Preiserhöhungen, Neuerungen und Co.: Die Dinge ändern sich 2026 für Verbraucher
Mütterrente für Väter: Kindergeld allein reicht nicht
Die sogenannte Mütterrente klingt nach einer Leistung nur für Mütter. Das stimmt aber nicht. Auch Väter können zusätzliche Rentenpunkte bekommen, wenn bei ihnen Kindererziehungszeiten anerkannt sind. Eine Leserin von t-online fragt dazu: „Mein Mann ist Witwer, er bezog Kindergeld nach dem Tod seiner Frau. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Väter die Mütterrente erhalten?“
Die entscheidende Antwort: Kindergeld ist dafür nicht maßgeblich. Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt gegenüber t-online: „Das kann Mütter und Väter gleichermaßen betreffen, je nachdem, bei wem die Kindererziehungszeiten im Rentenversicherungskonto anerkannt sind.“
Wichtig ist vor allem die Betreuung in den ersten Lebensjahren: „Ausschlaggebend ist die Erziehung des Kindes bis zum dritten Lebensjahr“, so die Rentenexpertin. „Hat Ihr Mann das Kind überwiegend oder allein erzogen, weil die Mutter vor dem 3. Lebensjahr des Kindes verstorben ist, kann er Anspruch auf Mütterrente in seiner Rente geltend machen.“
Die Mütterrente III soll 2028 ausgezahlt werden, rückwirkend ab 2027. Dann werden für vor 1992 geborene Kinder bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt.