Pflichten und Regeln: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Mieter und Vermieter streiten sich gerne mal über Pflichten und Regeln. Doch wir klären auf: Für was ist wer verantwortlich?
#4 Lärmbelästigung: Was ist nach 22 Uhr erlaubt?
Die Frage der Lärmbelästigung in Mietshäusern ist oft ein Streitpunkt. Grundsätzlich gilt in Deutschland zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe. Das bedeutet, dass laute Tätigkeiten wie Wäschewaschen oder Musikhören in dieser Zeit vermieden werden sollten. Doch wie verhält es sich mit nächtlichem Duschen? Besonders Schichtarbeiter*innen sind oft darauf angewiesen, zu anderer Leute Schlafenszeiten zu duschen. Hier greift das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Duschen ist meist erlaubt, solange es nicht übermäßig laut ist. Auch der Lärm von Kleinkindern und Babys muss in der Regel toleriert werden, da er als altersgerechtes Verhalten gilt und Babys sich nicht an festgelegte Ruhezeiten halten können. Einige Mietverträge enthalten spezifische Klauseln dazu, die Mieter*innen beachten sollten. Bei Unsicherheiten kann ein Gespräch mit den Nachbar*innen oder den Vermieter*innen oft Klarheit schaffen.
#5 Lärmbelästigung an Sonn- und Feiertagen
Auch an Sonn- und Feiertagen gilt die sogenannte Feiertagsruhe, die ganztägig von 0 bis 24 Uhr eingehalten werden muss. Bohren, Hämmern und Sägen oder auch Gartenarbeit wie Rasenmähen sind hier untersagt. Doch, was wenn man Sonntags die Wohnung auf Vordermann bringen möchte? Ist es erlaubt zu staubsaugen oder andere Tätigkeiten auszuführen? Theoretisch ja, doch nur unter einer Voraussetzung: der Staubsauger darf nicht zu laut sein. Verboten sind auch Feste oder Feierlichkeiten, die die Nachbarn stören, denn an Sonntagen und Feiertagen ist immer die Zimmerlautstärke einzuhalten.
#6 Darf ich in meiner Wohnung Musikinstrumente spielen?
Viele Menschen hegen eine Leidenschaft für Musik und spielen in ihrer Freizeit ein Instrument, sei es Klavier, Geige oder Schlagzeug. Besonders Letzteres kann jedoch recht laut werden. Dennoch darf das Musizieren in der Wohnung weder durch eine Hausordnung des Vermieters verboten werden, noch ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag wirksam. Auch die Zimmerlautstärke lässt sich beim Musizieren schwer einhalten. Natürlich sollten dennoch die Ruhezeiten eingehalten werden. Außerdem gibt es eine zusätzliche Einschränkung: Gerichte gestatten in Streitfällen oft nur eine Übezeit von etwa ein bis drei Stunden pro Tag, abhängig vom Instrument.
#7 Haben Vermieter*innen ein Recht auf einen Zweitschlüssel?
Für viele Mieter*innen ist es ein Albtraum: Der Gedanke, dass Vermieter*innen einen Zweitschlüssel zur Mietwohnung haben. Grundsätzlich gehört die Wohnung während der Mietzeit den Mieter*innen, und Vermieter*innen haben kein Recht auf einen Zweitschlüssel, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart. Mieter*innen sollten darauf achten, dass sie Vermieter*innen keinen generellen Schlüssel überlassen, da dies ihre Privatsphäre beeinträchtigen könnte. In Notfällen, wie zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, dürfen Vermieter*innen jedoch Mietraum betreten – hierfür wird jedoch im Regelfall die Zustimmung der Mieter*innen benötigt oder ein Notfallprotokoll, das im Mietvertrag festgelegt ist.