Pflichten und Regeln: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Mieter und Vermieter streiten sich gerne mal über Pflichten und Regeln. Doch wir klären auf: Für was ist wer verantwortlich?

#1 Wer haftet, wenn jemand auf der Straße im Herbstlaub ausrutscht?
Stell dir vor, du spazierst im Herbst du einen Laubhaufen, rutschst aus und verletzt dich. Wer haftet jetzt? Sofern nicht anders im Vertrag geregelt, lautet die Regel: Der, dem der abwerfende Baum gehört. Auch wenn der angrenzende Gehweg nicht zum Grundstück gehört, haben die Besitzer*innen sogenannte Verkehrssicherungspflicht einzuhalten. Das bedeutet, dass Grundstückseigentümer*innen den anliegenden Fußweg sicher halten müssen, sodass Unfälle auf Laub oder Schnee verhindert werden. Wenn sich jemand aufgrund von nicht weggekehrten Blättern verletzt, müssen die Besitzer*innen haften.
Doch sei achtsam: Viele Vermieter*innen treten diese Pflicht an ihre Mieter*innen im Mietvertrag ab. Sollte das bei dir Fall sein, kannst du nun einen Blick in die Regeln deiner Kommune werfen. Hier wird geregelt, wann die Bürgersteige gekehrt sein müssen. Üblicherweise müssen Gehwege an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr geräumt sein.
Und im Winter bei Schnee?