Pflichten und Regeln: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Mieter und Vermieter streiten sich gerne mal über Pflichten und Regeln. Doch wir klären auf: Für was ist wer verantwortlich?
#8 Ordnung im Treppenhaus: Was darf abgestellt werden?
Der Flur gehört nicht zur gemieteten Wohnung. In vielen Mietverträgen ist geregelt, dass das Treppenhaus als Fluchtweg freigehalten werden muss. Das bedeutet, dass sperrige Gegenstände wie Fahrräder oder Kinderwagen nicht dauerhaft abgestellt werden dürfen. Auch Schuhe sollten nicht die Durchgänge blockieren. Dennoch erlauben einige Vermieter, dass kleinere Gegenstände abgestellt werden, solange sie den Weg nicht versperren. Mieter sollten die Hausordnung sorgfältig lesen und im Zweifelsfall den Vermieter fragen, um Missverständnisse zu vermeiden.
#9 Dekoration: Sind Girlanden, Pflanzen und Bilder im Treppenhaus erlaubt?
Das Anbringen von Dekorationen wie Weihnachtsdeko, Pflanzen oder Bildern im Treppenhaus kann dem Wohnumfeld eine persönliche Note verleihen, ist jedoch nicht immer erlaubt. Viele Vermieter*innen gestatten es nicht, dass Wände im Treppenhaus ohne Zustimmung dekoriert werden, da dies als Eingriff in das Gemeinschaftseigentum angesehen wird. Auch besteht die Gefahr, dass Dekorationen als Hindernis im Fluchtweg bewertet werden können. In solchen Fällen sollten Mieter*innen stets das Gespräch mit dem Vermieter*innen suchen, um mögliche Lösungen zu finden, die beiden Seiten gerecht werden.
#10 Eigenbedarf: Wann darf dir gekündigt werden?
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist für viele Mieter*innen ein Schreckgespenst. Doch wann ist sie tatsächlich rechtens? Vermieter*innen dürfen nur dann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn sie die Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder Mitglieder des Haushalts benötigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und klar begründen, warum der Eigenbedarf besteht. Dabei reicht es nicht aus, lediglich den Wunsch nach Eigenbedarf zu äußern; konkrete Umstände müssen dargelegt werden. Zudem ist die Kündigungsfrist zu beachten, die je nach Mietdauer zwischen drei und neun Monaten beträgt. Mieter*innen sollten wissen, dass sie das Recht haben, der Kündigung zu widersprechen, wenn sie Härtegründe geltend machen können, wie etwa ein hohes Alter oder eine schwere Krankheit.
#11 Haustiere: Ein Kündigungsgrund?
Haustiere in Mietwohnungen sind ein häufiges Diskussionsthema. Grundsätzlich dürfen Vermieter*innen die Haltung von Haustieren nicht pauschal verbieten. Jedoch kann im Mietvertrag geregelt sein, dass die Zustimmung der Vermieter*innen erforderlich ist, insbesondere bei größeren Tieren wie Hunden. Kleinere Tiere wie Fische oder Vögel dürfen ohne Zustimmung gehalten werden. Wer sich einen Hund zulegt, sollte schauen, dass dieser gut mit dem Leben in einer Wohnung klarkommt.
Sollte es wegen eines Haustiers zu Konflikten, wie Lärmbelästigung oder Verschmutzung, kommen, können Vermieter*innen in Ausnahmefällen eine Abmahnung aussprechen. Eine Kündigung ist jedoch erst dann möglich, wenn der Mieter trotz Abmahnung keine Besserung zeigt und das Tier weiterhin eine erhebliche Störung darstellt.