Pflichten und Regeln: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Mieter und Vermieter streiten sich gerne mal über Pflichten und Regeln. Doch wir klären auf: Für was ist wer verantwortlich?

#4 Lärmbelästigung: Was ist nach 22 Uhr erlaubt?
Die Frage der Lärmbelästigung in Mietshäusern ist oft ein Streitpunkt. Grundsätzlich gilt in Deutschland zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe. Das bedeutet, dass laute Tätigkeiten wie Wäschewaschen oder Musikhören in dieser Zeit vermieden werden sollten. Doch wie verhält es sich mit nächtlichem Duschen? Besonders Schichtarbeiter*innen sind oft darauf angewiesen, zu anderer Leute Schlafenszeiten zu duschen. Hier greift das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Duschen ist meist erlaubt, solange es nicht übermäßig laut ist. Auch der Lärm von Kleinkindern und Babys muss in der Regel toleriert werden, da er als altersgerechtes Verhalten gilt und Babys sich nicht an festgelegte Ruhezeiten halten können. Einige Mietverträge enthalten spezifische Klauseln dazu, die Mieter*innen beachten sollten. Bei Unsicherheiten kann ein Gespräch mit den Nachbar*innen oder den Vermieter*innen oft Klarheit schaffen.
Und an Sonn- und Feiertagen?