Pflichten und Regeln: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Mieter und Vermieter streiten sich gerne mal über Pflichten und Regeln. Doch wir klären auf: Für was ist wer verantwortlich?

#5 Lärmbelästigung an Sonn- und Feiertagen
Auch an Sonn- und Feiertagen gilt die sogenannte Feiertagsruhe, die ganztägig von 0 bis 24 Uhr eingehalten werden muss. Bohren, Hämmern und Sägen oder auch Gartenarbeit wie Rasenmähen sind hier untersagt. Doch, was wenn man Sonntags die Wohnung auf Vordermann bringen möchte? Ist es erlaubt zu staubsaugen oder andere Tätigkeiten auszuführen? Theoretisch ja, doch nur unter einer Voraussetzung: der Staubsauger darf nicht zu laut sein. Verboten sind auch Feste oder Feierlichkeiten, die die Nachbarn stören, denn an Sonntagen und Feiertagen ist immer die Zimmerlautstärke einzuhalten.
Wie sieht es beim nächsten Fall aus?