Pflichten und Regeln: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Mieter und Vermieter streiten sich gerne mal über Pflichten und Regeln. Doch wir klären auf: Für was ist wer verantwortlich?

#7 Haben Vermieter*innen ein Recht auf einen Zweitschlüssel?
Für viele Mieter*innen ist es ein Albtraum: Der Gedanke, dass Vermieter*innen einen Zweitschlüssel zur Mietwohnung haben. Grundsätzlich gehört die Wohnung während der Mietzeit den Mieter*innen, und Vermieter*innen haben kein Recht auf einen Zweitschlüssel, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart. Mieter*innen sollten darauf achten, dass sie Vermieter*innen keinen generellen Schlüssel überlassen, da dies ihre Privatsphäre beeinträchtigen könnte. In Notfällen, wie zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, dürfen Vermieter*innen jedoch Mietraum betreten – hierfür wird jedoch im Regelfall die Zustimmung der Mieter*innen benötigt oder ein Notfallprotokoll, das im Mietvertrag festgelegt ist.
Doch wie sieht es mit dem Treppenhaus aus?