Trotz Krankenversicherung: Diese Behandlungen muss man selber zahlen
Alle Leistungen übernimmt deine Krankenversicherung nicht – viele Behandlungen musst du selber zahlen. Erfahre hier, was dich wirklich erwartet!

Versteckte Kosten beim Arzt – was zahlt die Krankenkasse nicht?
Du denkst, deine Krankenversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Behandlungen? Leider nicht. Viele Leistungen, die du für selbstverständlich hältst, musst du aus eigener Tasche selber zahlen. Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen, alternative Heilmethoden oder spezielle Therapien. Auch bei Zahnersatz, Medikamenten oder einem Aufenthalt im Krankenhaus können erhebliche Eigenanteile auf dich zukommen – selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Besonders tückisch: Oft erfährst du erst im Gespräch mit dem Arzt oder bei der Rechnung, dass bestimmte Leistungen nicht abgedeckt sind. Und nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, was „medizinisch notwendig“ im Sinne der Krankenkasse bedeutet. Je nach Bedarf können die Leistungen unterschiedlich teuer werden, weshalb Sie nach Bedarf und nicht nach dem Preis sortiert werden. Was zahlt die Krankenkasse, was nicht? Hier ist ein Überblick.
Los geht's:

#1 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur medizinisch notwendige Leistungen ab. Alles, was darüber hinausgeht, fällt unter die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – und muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Dazu gehören Untersuchungen wie der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs, die Augeninnendruckmessung zur Glaukomvorsorge oder spezielle Ultraschalluntersuchungen. Die Preise können stark schwanken – von 20 bis zu mehreren Hundert Euro. Wichtig: Nicht jede IGeL-Leistung ist wissenschaftlich belegt oder medizinisch notwendig. Deshalb solltest du dich immer vorab genau informieren, dir die Kosten und den medizinischen Hintergrund erklären lassen und nichts unterschreiben, bevor du dich entschieden hast.
Doch IGeL sind nicht die einzigen Leistungen, die du selbst finanzieren musst …

#2 Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel
Auch bei verordneten Medikamenten und Hilfsmitteln zahlst du mit. Die gesetzliche Zuzahlung liegt bei zehn Prozent des Abgabepreises – mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Medikament. Bei Hilfsmitteln wie Einlagen oder Verbandsmaterial gelten ähnliche Regeln. Auch Verbrauchsmaterial wie Spritzen oder Inkontinenzartikel ist mit maximal zehn Euro pro Monat gedeckelt. Was auf den ersten Blick wenig klingt, kann allerdings aufs Jahr gesehen ganz schön ins Geld gehen.
Auch im Zahnbereich gibt es zahlreiche zahlungspflichtige Leistungen:

#3 Zahnersatz und Zahnbehandlungen außerhalb der Regelversorgung
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Zahnersatz nur die sogenannte Regelversorgung – also eine Basislösung. Dafür gibts einen Festzuschuss von 60 Prozent, der auf 75 Prozent steigen kann, wenn du regelmäßig zur Vorsorge gehst. Für hochwertigere Optionen und Materialien wie Implantate oder Vollkeramikkronen zahlst du oft selbst. Auch professionelle Zahnreinigungen sind keine Kassenleistung. Je nach Behandlung können hier schnell mehrere hundert Euro fällig werden. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, diese Kosten abzufedern und ermöglicht oft eine bessere Versorgung ohne hohe Eigenbeteiligung.
Auch beim nächsten Punkt kann es teuer werden.

#4 Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht selbstverständlich
Im Krankenhaus übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur das Notwendigste – also medizinische Behandlung und Mehrbettzimmer. Wenn du ein Einzelzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt willst, musst du das extra zahlen. Diese sogenannten Wahlleistungen sind oft sehr kostspielig. Je nach Klinik können mehrere hundert Euro pro Tag fällig werden. Wichtig: Du musst diesen Leistungen vorher schriftlich zustimmen! Mit einer stationären Zusatzversicherung kannst du dir diese Wahlleistungen sichern, ohne sie selbst zahlen zu müssen. Sie übernimmt je nach Tarif die Kosten für Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und weitere Extras.
Ein weiteres teures Thema:

#5 Alternative Heilmethoden können teuer werden
Viele alternative Heilmethoden wie Homöopathie , Osteopathie oder Chiropraktik sind keine Kassenleistungen. Einige gesetzliche Kassen übernehmen bestimmte Behandlungen freiwillig – andere nicht. Die Erstattung hängt vom Anbieter ab und kann variieren. Besonders beliebt, aber oft selbst zu zahlen: Osteopathie. Für homöopathische Mittel gilt dasselbe. Frag vorab bei deiner Krankenkasse nach, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden. Manche Kassen verlangen für die Erstattung eine ärztliche Verordnung oder die Behandlung durch einen zertifizierten Therapeuten. Es lohnt sich, die Satzungsleistungen verschiedener Kassen zu vergleichen – hier gibt es große Unterschiede. Eine private Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden kann sinnvoll sein, wenn du solche Behandlungen regelmäßig in Anspruch nimmst.
Auch hier ist mit hohen Zusatzkosten zu rechnen:

#6 Medizinische Behandlungen im Ausland
Behandlungen im Ausland sind nur in wenigen Fällen von der Kasse gedeckt – etwa bei Notfällen innerhalb der EU. Wenn du gezielt zur Behandlung ins Ausland reist, musst du vorher eine Genehmigung beantragen, sonst trägst du die Kosten selbst. Auch bei kosmetischen Eingriffen oder Alternativmedizin im Ausland gibts keinen Cent zurück. Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung kann sich lohnen! Sie übernimmt nicht nur Notfallkosten, sondern oft auch den Rücktransport nach Deutschland – den die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht zahlt. Achte bei der Auswahl auf Deckungssummen, Ausschlüsse und Gültigkeitsdauer der Police.
Ein weiterer Punkt:

#7 Empfängnisverhütung nach der Vollendung des 22. Lebensjahres
Bis zum 22. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel – danach nicht mehr. Ob Pille, Spirale oder hormonelle Pflaster: Ab dann zahlst du alles selbst. Die monatlichen Kosten können je nach Methode stark variieren. Einige Krankenkassen bieten Zuschüsse oder Bonusprogramme an. Auch für Männer gilt: Die Vasektomie ist keine Kassenleistung. Ein Preisvergleich der Verhütungsmethoden lohnt sich, da langfristige Lösungen wie die Spirale oft günstiger sind als jahrelange Pilleneinnahme. Manche Familienplanungsstellen oder Beratungszentren bieten finanzielle Unterstützung für Geringverdienende an. Zudem übernehmen manche Zusatzversicherungen Verhütungskosten anteilig – besonders, wenn es medizinisch notwendig ist.
Nicht jede Therapie wird übernommen …

#8 Psychotherapie und alternative Therapien
Psychotherapie wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen – allerdings nur, wenn sie bei approbierten Therapeuten und Therapeutinnen mit Kassenzulassung stattfindet und ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren angewendet wird – etwa Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder Psychoanalyse. Andere Therapieformen wie Kunst-, Musik- oder Tanztherapie gehören nicht zur sogenannten Regelversorgung und müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Auch Coachings, Lebensberatungen oder viele Online-Programme sind keine Kassenleistung. Ein großes Problem ist die lange Wartezeit auf einen freien Therapieplatz – oft mehrere Monate. In solchen Fällen kann es sich lohnen, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung für eine private Psychotherapie zu stellen, wenn kein zugelassener Therapieplatz verfügbar ist.
Nun wird’s ganz konkret – mit einem Alltagsbeispiel, das viele von euch sicher kennen:

#9 Brillen und Kontaktlinsen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen – etwa bei einer starken Sehschwäche ab sechs Dioptrien (Kurz- oder Weitsichtigkeit) oder bei bestimmten Augenkrankheiten wie Keratokonus. Auch Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen die Kosten für medizinisch notwendige Sehhilfen erstattet. Für Erwachsene mit „normaler“ Fehlsichtigkeit – also bei weniger als sechs Dioptrien oder bei einer Altersweitsichtigkeit – gibt es in der Regel keine Leistung mehr von der Kasse. Kontaktlinsen werden nur übernommen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind, nicht aus kosmetischen oder praktischen Gründen. Die Ausgaben für Sehtests, Gläser, Entspiegelung, dünne Gläser, modische Gestelle oder Ersatz bei Verlust können schnell steigen – vor allem bei häufigerem Wechsel.
Und zu guter Letzt noch eine Sache:

#10 Vorsorgeuntersuchungen
Viele glauben, alle Vorsorgeuntersuchungen seien automatisch Kassenleistung – doch das stimmt nur eingeschränkt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bestimmte Check-ups nur in festgelegten Abständen und Altersgruppen. Zum Beispiel ist das Hautkrebsscreening nur alle zwei Jahre ab 35 kostenfrei, ebenso der Gesundheits-Check-up. Möchtest du häufiger zum Check oder bestimmte zusätzliche Untersuchungen, musst du diese meist selbst zahlen – etwa ein großes Blutbild, Ultraschalluntersuchungen der Organe oder Herz-Checks ohne konkrete Beschwerden. Auch bei gynäkologischen oder urologischen Vorsorgeleistungen gibt es viele Leistungen, die nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.
Tipp: Erkundige dich bei deiner Krankenkasse, was genau übernommen wird. Manche bieten erweiterte Vorsorgeprogramme im Rahmen von Bonusheften oder Gesundheitsprogrammen an.
Arztbesuche sind ein notwendiges Übel, wenn du krank bist und Symptome hast. Viele Erkrankungen lassen sich besser therapieren, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Aus diesem Grund gibt es Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Erfahre in diesem Artikel, was du in welchem Alter untersuchen lassen kannst.
Im Überblick: Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im Allgemeinen
- Manche Zuzahlungen für viele Medikamente und Hilfsmittel sind selbst noch zu leisten
- Zahnersatz und Zahnbehandlungen außerhalb der Regelversorgung
- Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht selbstverständlich
- Alternative Heilmethoden werden nur unter ganz bestimmten Bedingungen übernommen
- Medizinische Behandlungen im Ausland (abgesehen z.B. von Notfällen innerhalb der EU)
- Empfängnisverhütung nach der Vollendung des 22. Lebensjahres
- Psychotherapie und alternative Therapien nur mit Einschränkungen
- Brillen und Kontaktlinsen
- Vorsorgeuntersuchungen nur mit Einschränkungen