Gesundheits-Check-up: Welche Untersuchungen stehen dir beim Arzt zu?
Zum Arzt gehen ohne Symptome? Das macht Sinn, denn dir stehen gesetzlich verschiedene regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zu. Welche, verraten wir dir.
Arztbesuche sind ein notwendiges Übel, wenn du krank bist und Symptome hast. Viele Erkrankungen lassen sich besser therapieren, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Aus diesem Grund gibt es Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Erfahre in diesem Artikel, was du in welchem Alter untersuchen lassen kannst.
#1 Einmaliger Gesundheits-Check-up zwischen 18 und 34 Jahren
Gesetzlich versicherte Patient*innen haben einmal zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr Anspruch auf einen Gesundheits-Check-up. Du wirst zu möglichen Symptomen befragt, es wird eine Anamnese erhoben. Anschließend kommt die körperliche Untersuchung. Hier wirst du abgehört, abgetastet und bekommst Blut abgenommen. Anschließend bespricht der Arzt mit dir alle Ergebnisse.
Was gehört zu dieser Leistung?
- Körperliche Untersuchung: Kontrolle von Herz, Lunge, Bauch, Bewegungsapparat, Nervensystem und Sinnesorganen, um mögliche Auffälligkeiten oder Erkrankungen frühzeitig zu erkennen.
- Blutuntersuchung: Analyse des Bluts mit einem kompletten Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL, HDL, Triglyceride). Zusätzlich werden Blutzuckerwerte bestimmt, um Hinweise auf eine mögliche Diabetes-Erkrankung zu erhalten. Auch der Impfstatus wird überprüft.
- Blutdruckkontrolle: Der Blutdruck wird gemessen, um gemeinsam mit den Cholesterinwerten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Arteriosklerose oder Herzinfarkt einzuschätzen.
- Urinanalyse: Eine Urinprobe gibt Aufschluss über mögliche Erkrankungen der Nieren oder Blase und kann ebenfalls Hinweise auf Diabetes liefern.
#2 Ab 35 Jahren alle drei Jahre Gesundheits-Check-up
Hast du den 35. Geburtstag hinter dir, steht dir alle drei Jahre ein solcher Gesundheits-Check-up zu. Ziel dahinter ist es, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck oder andere Krankheiten der inneren Organe frühzeitig zu erkennen. Du kannst den Check-up bei einem Hausarzt oder einer internistischen Praxis durchführen lassen.
#3 Ab 20 Jahren einmal pro Jahr zum PAP-Abstrich als Krebsvorsorge
Einmal pro Jahr hast du ab deinem 20. Geburtstag Anspruch auf einen PAP-Abstrich zur Vorsorge vor Gebärmutterhalskrebs. Durchgeführt wird der Abstrich in gynäkologischen Praxen. Bis zu deinem 35. Lebensjahr hast du jährlich Anspruch auf Kostenübernahme durch deine Krankenkasse, danach nur noch alle drei Jahre.