Trotz Krankenversicherung: Diese Behandlungen muss man selber zahlen
Alle Leistungen übernimmt deine Krankenversicherung nicht – viele Behandlungen musst du selber zahlen. Erfahre hier, was dich wirklich erwartet!
Versteckte Kosten beim Arzt – was zahlt die Krankenkasse nicht?
Du denkst, deine Krankenversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Behandlungen? Leider nicht. Viele Leistungen, die du für selbstverständlich hältst, musst du aus eigener Tasche selber zahlen. Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen, alternative Heilmethoden oder spezielle Therapien. Auch bei Zahnersatz, Medikamenten oder einem Aufenthalt im Krankenhaus können erhebliche Eigenanteile auf dich zukommen – selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Besonders tückisch: Oft erfährst du erst im Gespräch mit dem Arzt oder bei der Rechnung, dass bestimmte Leistungen nicht abgedeckt sind. Und nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, was „medizinisch notwendig“ im Sinne der Krankenkasse bedeutet. Je nach Bedarf können die Leistungen unterschiedlich teuer werden, weshalb Sie nach Bedarf und nicht nach dem Preis sortiert werden. Was zahlt die Krankenkasse, was nicht? Hier ist ein Überblick.
#1 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur medizinisch notwendige Leistungen ab. Alles, was darüber hinausgeht, fällt unter die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – und muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Dazu gehören Untersuchungen wie der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs, die Augeninnendruckmessung zur Glaukomvorsorge oder spezielle Ultraschalluntersuchungen. Die Preise können stark schwanken – von 20 bis zu mehreren Hundert Euro. Wichtig: Nicht jede IGeL-Leistung ist wissenschaftlich belegt oder medizinisch notwendig. Deshalb solltest du dich immer vorab genau informieren, dir die Kosten und den medizinischen Hintergrund erklären lassen und nichts unterschreiben, bevor du dich entschieden hast.
#2 Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel
Auch bei verordneten Medikamenten und Hilfsmitteln zahlst du mit. Die gesetzliche Zuzahlung liegt bei zehn Prozent des Abgabepreises – mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Medikament. Bei Hilfsmitteln wie Einlagen oder Verbandsmaterial gelten ähnliche Regeln. Auch Verbrauchsmaterial wie Spritzen oder Inkontinenzartikel ist mit maximal zehn Euro pro Monat gedeckelt. Was auf den ersten Blick wenig klingt, kann allerdings aufs Jahr gesehen ganz schön ins Geld gehen.
#3 Zahnersatz und Zahnbehandlungen außerhalb der Regelversorgung
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Zahnersatz nur die sogenannte Regelversorgung – also eine Basislösung. Dafür gibts einen Festzuschuss von 60 Prozent, der auf 75 Prozent steigen kann, wenn du regelmäßig zur Vorsorge gehst. Für hochwertigere Optionen und Materialien wie Implantate oder Vollkeramikkronen zahlst du oft selbst. Auch professionelle Zahnreinigungen sind keine Kassenleistung. Je nach Behandlung können hier schnell mehrere hundert Euro fällig werden. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, diese Kosten abzufedern und ermöglicht oft eine bessere Versorgung ohne hohe Eigenbeteiligung.