Trotz Krankenversicherung: Diese Behandlungen muss man selber zahlen
Alle Leistungen übernimmt deine Krankenversicherung nicht – viele Behandlungen musst du selber zahlen. Erfahre hier, was dich wirklich erwartet!
#8 Psychotherapie und alternative Therapien
Psychotherapie wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen – allerdings nur, wenn sie bei approbierten Therapeuten und Therapeutinnen mit Kassenzulassung stattfindet und ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren angewendet wird – etwa Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder Psychoanalyse. Andere Therapieformen wie Kunst-, Musik- oder Tanztherapie gehören nicht zur sogenannten Regelversorgung und müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Auch Coachings, Lebensberatungen oder viele Online-Programme sind keine Kassenleistung. Ein großes Problem ist die lange Wartezeit auf einen freien Therapieplatz – oft mehrere Monate. In solchen Fällen kann es sich lohnen, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung für eine private Psychotherapie zu stellen, wenn kein zugelassener Therapieplatz verfügbar ist.
#9 Brillen und Kontaktlinsen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen – etwa bei einer starken Sehschwäche ab sechs Dioptrien (Kurz- oder Weitsichtigkeit) oder bei bestimmten Augenkrankheiten wie Keratokonus. Auch Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen die Kosten für medizinisch notwendige Sehhilfen erstattet. Für Erwachsene mit „normaler“ Fehlsichtigkeit – also bei weniger als sechs Dioptrien oder bei einer Altersweitsichtigkeit – gibt es in der Regel keine Leistung mehr von der Kasse. Kontaktlinsen werden nur übernommen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind, nicht aus kosmetischen oder praktischen Gründen. Die Ausgaben für Sehtests, Gläser, Entspiegelung, dünne Gläser, modische Gestelle oder Ersatz bei Verlust können schnell steigen – vor allem bei häufigerem Wechsel.
#10 Vorsorgeuntersuchungen
Viele glauben, alle Vorsorgeuntersuchungen seien automatisch Kassenleistung – doch das stimmt nur eingeschränkt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bestimmte Check-ups nur in festgelegten Abständen und Altersgruppen. Zum Beispiel ist das Hautkrebsscreening nur alle zwei Jahre ab 35 kostenfrei, ebenso der Gesundheits-Check-up. Möchtest du häufiger zum Check oder bestimmte zusätzliche Untersuchungen, musst du diese meist selbst zahlen – etwa ein großes Blutbild, Ultraschalluntersuchungen der Organe oder Herz-Checks ohne konkrete Beschwerden. Auch bei gynäkologischen oder urologischen Vorsorgeleistungen gibt es viele Leistungen, die nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.
Tipp: Erkundige dich bei deiner Krankenkasse, was genau übernommen wird. Manche bieten erweiterte Vorsorgeprogramme im Rahmen von Bonusheften oder Gesundheitsprogrammen an.
Arztbesuche sind ein notwendiges Übel, wenn du krank bist und Symptome hast. Viele Erkrankungen lassen sich besser therapieren, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Aus diesem Grund gibt es Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Erfahre in diesem Artikel, was du in welchem Alter untersuchen lassen kannst.
Im Überblick: Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im Allgemeinen
- Manche Zuzahlungen für viele Medikamente und Hilfsmittel sind selbst noch zu leisten
- Zahnersatz und Zahnbehandlungen außerhalb der Regelversorgung
- Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht selbstverständlich
- Alternative Heilmethoden werden nur unter ganz bestimmten Bedingungen übernommen
- Medizinische Behandlungen im Ausland (abgesehen z.B. von Notfällen innerhalb der EU)
- Empfängnisverhütung nach der Vollendung des 22. Lebensjahres
- Psychotherapie und alternative Therapien nur mit Einschränkungen
- Brillen und Kontaktlinsen
- Vorsorgeuntersuchungen nur mit Einschränkungen