Die Pflanzen darfst du nicht auf dem Balkon oder im Garten anpflanzen
Pflanzen werten deinen Außenbereich auf, aber nicht alle sind erlaubt. Welche dürfen laut EU-Verordnung nicht gepflanzt, verschenkt oder verbreitet werden?

#3 Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Ambrosia, auch bekannt als Beifußblättrige Ambrosie, ist eine unscheinbare Pflanze mit enormer Wirkung und ernst zu nehmenden Risiken. Bereits wenige Pollenkörner reichen aus, um bei empfindlichen Menschen heftige allergische Reaktionen hervorzurufen – von starkem Heuschnupfen bis zu Asthmaanfällen. Besonders problematisch ist ihre späte Blütezeit im Spätsommer und Herbst, wenn andere Pollen längst verschwunden sind. Deshalb ist der Anbau, Verkauf und die Verbreitung in einigen Regionen Deutschlands (zum Beispiel in Sachsen) bereits verboten. Wenn du das Beifußblättrige Traubenkraut in der Natur findest, solltest du dies den Behörden melden.
Die nächste Art ist trotz ihrer Schönheit gefährlich invasiv ...