Entlassung trotz Krankschreibung: In den Fällen kann es passieren
Wer eine Krankschreibung einreicht, kann zuhause bleiben und wird weiter bezahlt? Nicht immer! In manchen Fällen kann es sogar zur Entlassung kommen.
Es gibt zahlreiche gute Tipps, wie man auf die eigene Gesundheit achten kann – doch irgendwann erwischt es jeden einmal. Wenn dann auch bewährte Hausmittel nicht mehr helfen, gilt es eine Krankschreibung bei Arbeitgeber*innen einzureichen und zuhause auszukurieren. Doch was passiert, wenn man in einem kurzen Zeitraum mehrfach hintereinander erkrankt? Oder aber wenn es uns so schlimm erwischt, dass wir für einen längeren Zeitraum ausfallen? Kann es dann zu einer Entlassung kommen?
#1 Kündigung wegen Krankheit – geht das überhaupt?
Die gute Nachricht zuerst: Eine normale Erkrankung ist kein Kündigungsgrund. Auch wenn man mehrmals im Jahr krankgeschrieben ist oder über mehrere Wochen ausfällt, darf man nicht einfach eine Entlassung aussprechen. Der Sinn einer Krankschreibung ist schließlich, dass Arbeitnehmer*innen die notwendige Zeit zur Genesung bekommen, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen. Zudem schützt dieser Mechanismus auch andere Mitarbeiter*innen, da niemand möchte, dass Krankheiten durch „krank zur Arbeit kommen“ weitergetragen werden. In Deutschland herrscht hier ein starker Arbeitnehmerschutz. Arbeitgeber*innen haben kein Recht, jemanden ausschließlich wegen einer Krankheit loszuwerden – denn Krankheit ist kein persönliches Fehlverhalten, sondern schlicht menschlich. Dennoch bedeutet das nicht, dass es keinerlei Ausnahmen gibt. Unter bestimmten Umständen, die jedoch klar geregelt sind, kann eine Kündigung rechtlich möglich werden.
#2 Was sind „verdächtige“ Krankmeldungen?
Anders sieht es aus, wenn sich ein bestimmtes Muster in den Krankmeldungen zeigt. Meldet sich jemand regelmäßig montags, nach Feiertagen oder an sogenannten Brückentagen krank, wirkt das schnell verdächtig. Arbeitgeber*innen könnten den Eindruck gewinnen, dass es weniger um eine tatsächliche Erkrankung geht, sondern um eine bequeme Verlängerung des Wochenendes. Kommt dann noch hinzu, dass Kolleg*innen oder Vorgesetzte den Eindruck gewinnen, man sei eigentlich gesund, kann das Vertrauen stark beschädigt werden. Zwar braucht es immer Beweise oder eine fundierte Grundlage, bevor eine Kündigung möglich ist, aber die Chancen steigen bei solchen Auffälligkeiten erheblich. Wer es also zur Gewohnheit macht, bestimmte Tage für Krankmeldungen zu „nutzen“, riskiert am Ende mehr, als er gewinnt.
#3 Präzedenzfall: Krankmeldung nach Kündigung?
Ein spannender Fall zeigt, wie Gerichte Krankmeldungen im Kontext bewerten. Eine Frau hatte ihren Job gekündigt und sich am gleichen Tag für die restliche Kündigungsfrist krankschreiben lassen. Die Idee: Nicht mehr arbeiten, aber trotzdem weiter Gehalt beziehen. Das Gericht sah das anders. Es entschied, dass die Krankschreibung in diesem speziellen Fall nicht glaubwürdig sei und somit das Gehalt für die restliche Zeit nicht gezahlt werden müsse. Das Urteil macht deutlich, dass Krankmeldungen nicht als Mittel zum Zweck genutzt werden dürfen. Sie sind dazu da, eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen, nicht, um Zeit zu überbrücken oder sich Vorteile zu verschaffen. Wer dies versucht, riskiert nicht nur finanzielle Nachteile, sondern beschädigt auch das Vertrauen im Arbeitsumfeld nachhaltig.