Gesetze, Preiserhöhungen, Neuerungen und Co.: Die Dinge ändern sich 2026 für Verbraucher

Das Jahr 2026 bringt neue Gesetze, Preisänderungen und Regelungen, die unseren Alltag spürbar beeinflussen. Wir zeigen dir, was sich ändert.

Die Gesetze und Preise ändern sich im Jahr 2026.
Quelle: IMAGO / Christian Ohde

Jedes Jahr bringt auch viele Veränderungen mit sich, die unseren Alltag in verschiedenen Bereichen betreffen. Teils sind das Gesetze die Preiserhöhungen mit sich bringen; praktische Regelungen, die das Einkaufen im Supermarkt verändern, oder auch das Thema Wohngeld. Wir zeigen dir, was sich 2026 ändert, wovon du profitieren kannst und wo die Preise ansteigen.  

Los geht's ...

#1 EuGH-Urteil zur Fahrzeit: Wann der Weg im Firmenwagen als Arbeitszeit zählt

Wann zählt der Weg zur Arbeit eigentlich als Arbeitszeit?
Quelle: IMAGO / Kraehn

Für viele Arbeitnehmer*innen beginnt der Job schon am Treffpunkt: einsteigen, im Firmenwagen zum wechselnden Einsatzort fahren, abends zurück. Ein EuGH-Urteil vom 9. Oktober 2025 könnte diese Praxis für Beschäftigte in Deutschland wichtiger machen. In der Rechtssache C-110/24 entschied der Europäische Gerichtshof: Organisierte Fahrten können Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie sein. Dafür sind drei Punkte entscheidend: Die Fahrt gehört zur eigentlichen Tätigkeit, der Arbeitgeber gibt Treffpunkt, Fahrzeug und Abfahrtszeit vor, und die Beschäftigten können während der Fahrt nicht frei über ihre Zeit verfügen.

Dass das Thema im Juli 2026 breiter diskutiert wird, dürfte an den möglichen Lohnfolgen liegen. Das Urteil betrifft zunächst den Arbeitsschutz. Mehr Geld hängt von Arbeits- oder Tarifvertrag ab – und davon, ob unbezahlte Fahrzeit den Mindestlohn drückt. Die Berliner Zeitung rechnet vor: 15 bis 20 Euro pro Tag können zusammenkommen. Ein Maler, der täglich 80 Minuten zu Baustellen fährt, wäre 8 Stunden und 50 Minuten verfügbar, bezahlt würden aber nur 7,5 Stunden. Bei Mindestlohn ergäbe das rund 407 Euro Nachzahlung im Monat.

#2 Fragebogen der Bundeswehr

Initiative zahlt im Zweifel das Bußgeld für Männer, die den Fragebogen der Bundeswehr nicht ausfüllen.
Quelle: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Mit dem neuen Wehrdienstmodell müssen alle Männer ab 2026 mit deutscher Staatsangehörigkeit, die 18 Jahre alt werden, einen Online-Fragebogen der Bundeswehr verpflichtend ausfüllen. Wer die Fristen und mehrere Mahnungen ignoriert, muss künftig mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Die Pflicht zur Musterung gilt für alle jungen Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008. Frauen können den Fragebogen freiwillig beantworten.

Gegen diese Regelung formiert sich nun aber auch Widerstand: Eine Initiative kündigt an, im Einzelfall das Bußgeld für Betroffene zu übernehmen, die den Fragebogen aus Protest bewusst nicht ausfüllen. Die Organisator*innen des „Verweigert-Soli-Fonds“ wollen damit nach eigenen Angaben ein Zeichen gegen die verpflichtende Auskunftspflicht setzen und eine Debatte über Wehrpflicht, staatliche Eingriffe und Grundrechte anstoßen. Die Initiative versteht sich als Form des zivilen Protests und ruft dazu auf, sich mit der neuen Regelung auseinanderzusetzen. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, weil er den Fragebogen nicht beantwortet hat, kann diesen über ein Formular einreichen. Die Initiator*innen wollen nach eigenen Angaben möglichst die Hälfte des Bußgeldes übernehmen.

#3 Mütterrente für Väter: Kindergeld allein reicht nicht

Die sogenannte Mütterrente klingt nach einer Leistung nur für Mütter.
Quelle: IMAGO / Westend61

Die sogenannte Mütterrente klingt nach einer Leistung nur für Mütter. Das stimmt aber nicht. Auch Väter können zusätzliche Rentenpunkte bekommen, wenn bei ihnen Kindererziehungszeiten anerkannt sind. Eine Leserin von t-online fragt dazu: „Mein Mann ist Witwer, er bezog Kindergeld nach dem Tod seiner Frau. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Väter die Mütterrente erhalten?“

Die entscheidende Antwort: Kindergeld ist dafür nicht maßgeblich. Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt gegenüber t-online: „Das kann Mütter und Väter gleichermaßen betreffen, je nachdem, bei wem die Kindererziehungszeiten im Rentenversicherungskonto anerkannt sind.“

Wichtig ist vor allem die Betreuung in den ersten Lebensjahren: „Ausschlaggebend ist die Erziehung des Kindes bis zum dritten Lebensjahr“, so die Rentenexpertin. „Hat Ihr Mann das Kind überwiegend oder allein erzogen, weil die Mutter vor dem 3. Lebensjahr des Kindes verstorben ist, kann er Anspruch auf Mütterrente in seiner Rente geltend machen.“

Die Mütterrente III soll 2028 ausgezahlt werden, rückwirkend ab 2027. Dann werden für vor 1992 geborene Kinder bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt.

#4 Warum Freibad-Pommes 2026 so teuer sind

Die Preise für Pommes im Freibad sind 2026 massiv angestiegen.
Quelle: IMAGO / FotoPrensa

Ende Juli 2026 sorgt ein Klassiker im Freibad für Gesprächsstoff: Pommes kosten in einigen Bädern heutzutage nämlich bis zu 7 Euro. Das ist teils mehr als der Eintritt. Für viele Besucher*innen wirkt das happig, doch laut Betreiber*innen liegt der Grund nicht allein bei Kartoffeln, Öl oder Soßen.

Deutlich stärker fallen Personalkosten, Energie und der laufende Betrieb ins Gewicht. Fritteusen und Kühlhäuser laufen während der Öffnungszeiten durch, gleichzeitig braucht es genug Mitarbeiter*innen am Kiosk. Dazu kommt das Wetterrisiko: Freibad-Imbisse verdienen vor allem an warmen Sommertagen. Bei Regen bleiben die Gäst*innen aus, Wareneinkauf und Personal müssen trotzdem geplant werden.

Mehmet Sahin, Betreiber der Gastronomie in zwei Kölner Freibädern, sagt gegenüber der Kölnische Rundschau: „Wir planen den Wareneinkauf und das Personal quasi von Tag zu Tag – das finanzielle Risiko bei plötzlichem Regen tragen wir als Betreiber ganz allein“.

Viele Betreiber*innen sprechen zudem von einem schwierigen Spagat: Die Preise müssen Kosten decken, sollen Familien aber nicht zusätzlich abschrecken. Einige haben ihre Preise in dieser Saison nach eigenen Angaben nicht erhöht.

#5 Neues Urteil: Krankenkassen dürfen Gesundheitskarte bei Beitragsschulden nicht sperren

Ein neues Urteil besagt, dass Krankenkassen die Karten von Patient*innen nicht einziehen oder sperren dürfen.
Quelle: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Wer bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Zahlungsrückstand ist, muss mit Einschränkungen rechnen – der Entzug der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gehört jedoch nicht dazu. Das hat das Bayerische Landessozialgericht (LSG) mit einem Urteil im Juni 2026 entschieden. Hintergrund ist die bisherige Praxis, dass einige Krankenkassen die Karten der Betroffenen kurzerhand einzogen oder gar sperrten. Das Gericht erklärte dieses Vorgehen nun für rechtswidrig. Das noch nicht rechtskräftige Urteil könnte Millionen GKV-Versicherte betreffen. Da das beanstandete Vorgehen bundesweit üblich ist, müssen zahlreiche Kassen ihre Abläufe prüfen – in Deutschland sind rund 75 Millionen Menschen gesetzlich versichert.

Zwar ruht der Leistungsanspruch nach § 16 Abs. 3a SGB V bei über zweimonatigen Beitragsschulden, wodurch nur noch Notfälle, Schmerztherapien oder Schwangerschaftsleistungen abgedeckt sind. Ein Entzug der Karte ist jedoch illegal. Da die technische Umsetzung zur digitalen Erfassung des Ruhe-Status auf der eGK seit 2015 fehlt, griffen Kassen oft zu Berechtigungsscheinen. Das LSG wies dies zurück und stellte klar: Ruhende Ansprüche können „systemkonform nur durch eine elektronische Kennzeichnung der Karte markiert werden“ – nicht durch deren Vorenthaltung. Die eGK sei ein garantiertes Ausweisdokument und kein Druckmittel für Forderungen.

#6 Standardrente steigt ab Juli 2026

Die Standardrente steigt ab Juli 2026, doch entscheidend ist nicht die Bruttorente, sondern der Betrag nach den Abzügen.
Quelle: IMAGO / Edgars Sermulis

Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 Prozent. Der Wert für einen Entgeltpunkt klettert damit bundesweit einheitlich auf 42,52 Euro. Für die sogenannte Standardrente – die davon ausgeht, dass man 45 Jahre lang durchgehend durchschnittlich verdient hat – bedeutet das ein neues Plus auf 1.913,40 Euro brutto im Monat.

Doch dieser Wert ist reine Theorie und vor allem nicht das, was am Ende auf dem Konto landet. Vom Bruttobetrag gehen zunächst rund 235 Euro im Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Weil die Renten steigen, schnappt zudem immer öfter die Steuerfalle zu: Wer 2026 neu in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Bezüge versteuern. Da die Standardrente damit über dem steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, werden im Schnitt noch einmal rund 58 Euro Steuern im Monat fällig.

Vom theoretischen Spitzenwert von 1.913 Euro brutto bleiben nach allen Abzügen also gerade einmal rund 1.620 Euro netto übrig. Da die meisten Erwerbsbiografien jedoch Lücken durch Teilzeit oder Kindererziehung aufweisen, liegt die reale Rente oft noch deutlich darunter. Den eigenen, echten Anspruch erfährt man daher nur durch einen Blick in die persönliche Renteninformation.

#7 Nachzahlung für Millionen Rentner*innen ab 2028

Renten-Nachzahlung 2028 für Millionen Mütter durch die Mütterrente III.
Quelle: IMAGO / Lobeca

Viele Rentner bzw. vor allem Rentnerinnen mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, können sich 2028 auf eine Nachzahlung freuen. Grund dafür ist die sogenannte Mütterrente III: Für ältere Geburten sollen künftig genauso viele Erziehungsjahre bei der Rente angerechnet werden wie für Kinder ab 1992. Dadurch erhalten betroffene Mütter – und teilweise auch Väter – pro Kind einen halben Rentenpunkt mehr. Aktuell entspricht das rund 20,40 Euro zusätzlich im Monat pro Kind. Die Erhöhung gilt dauerhaft und kommt zur normalen Rentenerhöhung dazu. Eigentlich soll die Anpassung schon ab Januar 2027 gelten – weil die technische Umsetzung aber wohl erst 2028 möglich ist, wird das Geld rückwirkend ausgezahlt. Genau daraus entsteht dann die recht satte Nachzahlung.

#8 Neue Apothekenreform

Die neue Apothekenreform sorgt für einen Aufschrei unter Ärzt*innen.
Quelle: IMAGO / Westend61

Bei uns im Gesundheitssystem herrscht Anfang Juni 2026 ziemlich dicke Luft. Schuld daran ist die geplante Apotheken-Reform. Wenn es nach den Plänen der Politik geht, sollen Apotheken in Zukunft nämlich viel mehr dürfen als bisher, wie zum Beispiel Impfungen verpassen oder bestimmte Schnelltests machen. Doch die deutschen Ärzt*innen finden das überhaupt keine gute Idee und werden nun laut. 

In einem gemeinsamen Brief schlagen mehrere Ärzt*innenverbände lautstark Alarm. Sie machen sich große Sorgen, dass die Sicherheit der Patient*innen auf der Strecke bleibt. Denn wer impft oder Diagnosen stellt, braucht aus ihrer Sicht einfach eine richtige ärztliche Ausbildung. Die Mediziner*innen betonen:

„Nur so ließen sich notwendige Therapieanpassungen vornehmen sowie Komplikationen und riskante Wechselwirkungen frühzeitig erkennen und die Patientensicherheit gewährleisten.“
Die Ärzt*innen stellen außerdem klar: Man kann die beiden Berufe nicht einfach in einen Topf werfen. Natürlich arbeitet man gerne als Partner zusammen, aber am Ende müsse jeder bei seinen eigenen Aufgaben bleiben. Um der Politik die Augen zu öffnen, bringen die Kritiker*innen es mit einem klaren Satz auf den Punkt:

„Apotheker sind kein Arzt-Ersatz.“

Während die Politik die Reform als moderne Lösung gegen den Ärztemangel feiert, bleibt die Stimmung zwischen den Medizinischem Fachpersonal und der Regierung also erst mal weiterhin angespannt.

#9 Neue PIN-Funktion beim Personalausweis:

Vergessene PIN für den Personalausweis, so einfach wird die Rücksetzung künftig wirklich.
Quelle: IMAGO / Sven Simon

Viele Menschen nutzen die Online-Funktion ihres Personalausweises kaum und wissen deshalb ihre PIN nicht mehr oder finden den PIN-Brief nicht wieder. Das wird künftig problematisch, weil der digitale Ausweis in einer neuen App (EUDI-Wallet), die ab 2027 starten soll, immer wichtiger wird. Für die Nutzung wird die PIN zwingend benötigt. Aktuell ist die Situation umständlich: Wer seine PIN vergessen hat, muss persönlich zum Bürgeramt gehen, um eine neue zu bekommen. Das soll sich aber ändern. In der zweiten Hälfte 2026 soll ein alter Service zurückkehren: der PIN-Rücksetzbrief. Damit kann man die PIN wieder online über die AusweisApp beantragen. Der Brief wird dann an die Meldeadresse geschickt, und die Identität wird über ein Postident-Verfahren bestätigt. Der Dienst war früher schon verfügbar, wurde aber 2023 aus Kostengründen gestoppt. Jetzt wird er wieder eingeführt, um den Start der digitalen Ausweis-Wallet vorzubereiten und den Zugang zur Online-Ausweisfunktion einfacher zu machen.

Lesetipp: Digitale Dokumente und Tickets im Alltag: Alles was du wissen musst

#10 Kindle für PC vor dem Aus: Amazon schottet System ab

Amazon schottet das Kindle-System für bestimmte Geräte ab.
Quelle: IMAGO / SOPA Images

Amazon macht Ernst und stellt die Software „Kindle für PC“ zum 30. Juni 2026 ein. Wer danach noch am Rechner lesen will, muss auf Windows 11 umsteigen. Nur für dieses Betriebssystem soll es eine neue App im Microsoft Store geben. Ältere Windows-Versionen werden komplett ausgesperrt; betroffene Nutzer*innen müssen dann auf den Browser (Web-Reader) oder andere Geräte ausweichen.

Hintergrund der Entscheidung ist laut Expert*innen vor allem der Kampf gegen E-Book-Piraterie. Die alte Software wurde von vielen genutzt, um den Kopierschutz zu umgehen und Bücher lokal zu speichern. Mit der neuen Store-App schließt Amazon diese Sicherheitslücke und setzt auf ein geschlossenes System. Für den Marktführer in Deutschland ist das ein strategischer Schritt: Da rund 68 Prozent aller E-Books hierzulande über Amazon gekauft werden, trifft diese Änderung einen Großteil der digitalen Leserschaft.

#11 Kondome werden teurer

Der Kondomhersteller für Durex und Trojan muss Preise anheben.
Quelle: IMAGO / Manfred Segerer

Der Iran-Krieg hat Ende April 2026 unerwartete Auswirkungen: Die Kondom-Marke Durex hat eine Preiserhöhung angekündigt. Das malaysische Unternehmen Karex gehört mit jährlich über fünf Milliarden produzierten Kondomen zu den größten Kondomherstellern weltweit. Beliefert werden große Marken wie Durex und Trojan. Zur HIV-Prävention stattet es zusätzlich staatliche Gesundheitssysteme wie den britischen NHS mit Kondomen aus. Der Karex-Chef Goh Miah Kiat erklärte in Interviews mit Reuters und Bloomberg, dass das Unternehmen seine Preise um bis zu 30 Prozent anheben müsse, sollte der Krieg die Lieferketten weiter stören. Möglicherweise sogar noch mehr, da die Produktionskosten stark gestiegen seien. Besonders wichtige Materialien, die auf Erdöl basieren (darunter Ammoniak zur Latex-Konservierung und silikonbasierte Gleitmittel) werden durch die Blockade der Straße von Hormus, eine Meerenge, die den Persischen Golf mit dem Golf von Oman verbindet, deutlich teurer.

#12 Sommerurlaub in Kroatien 

Strengere Regeln für Verbraucher*innen in Kroatien betrifft auch deutsche Reisende.
Quelle: IMAGO / NurPhoto

Für den Sommerurlaub in Kroatien 2026 ändern sich gleich mehrere Dinge. 

  • Ohne Registrierungsnummer ist keine Buchung mehr möglich
  • Ausschank- und Konsumverbot von Energy-Drinks 

Ab Juni 2026 treten in Kroatien wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die vor allem die Buchung von Unterkünften und die Transparenz auf dem touristischen Markt betreffen. Herzstück der Reform ist die Einführung einer verpflichtenden Registrierungsnummer für jedes Kurzzeitmietobjekt.

Für Urlaubende bedeutet dies mehr Sicherheit: Ab dem 1. Juni 2026 dürfen Ferienwohnungen und Zimmer nur noch auf Portalen wie Airbnb oder Booking.com gelistet werden, wenn sie eine eindeutige ID besitzen. Diese Nummer garantiert, dass die Unterkunft offiziell registriert ist und die staatlichen Sicherheits- sowie Qualitätsstandards erfüllt. Inserate ohne diese Nummer werden konsequent gelöscht. Ziel der Regierung ist es, den „Schattenmarkt“ einzudämmen und die Qualität des Angebots zu sichern. 

Auch das Thema Jugendschutz wird ab 2026 in Kroatien deutlich strenger gehandhabt. Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzespakets ist die rechtliche Gleichstellung von Energydrinks mit Alkohol. Für den Urlaub bedeutet das konkret ein Verkaufsverbot an Minderjährige. In der Gastronomie (Bars, Restaurants, Cafés) dürfen Energydrinks ab Juni 2026 nicht mehr an Personen unter 18 Jahren ausgeschenkt werden. Verstöße gegen dieses Verbot können für Betreibende sehr teuer werden. Berichten zufolge drohen Bußgelder von mehreren Tausend Euro.

Hintergrund dieser Maßnahme ist der stark gestiegene Konsum bei Jugendlichen und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken, die von der kroatischen Regierung bisher unterschätzt wurden. Reisende Familien mit Teenagern sollten sich also darauf einstellen, dass beim Bestellen im Restaurant künftig öfter der Ausweis kontrolliert wird.

#13 Vodafone stellt TV um: Was du jetzt unbedingt beachten musst

Vodafone vereinheitlicht 2026 seine Frequenz. Was bedeutet das für dich?
Quelle: IMAGO / Panama Pictures

Vodafone räumt aktuell im Kabelnetz auf und vereinheitlicht bis Mitte Juni 2026 deutschlandweit die TV-Frequenzen. Was technisch für ein leistungsstärkeres Netz bei Internet und Telefonie sorgt, bedeutet für dich erst einmal Handlungsbedarf beim Fernsehen. Die Umstellung erfolgt nachts, weshalb du dein Empfangsgerät unbedingt am Strom lassen solltest.

Am nächsten Morgen bleibt das Bild meistens weg – dann ist ein manueller Sendersuchlauf in den Einstellungen deines TVs oder Receivers unter „DVB-C“ zwingend nötig. Ein kleiner Wermutstropfen: Deine individuelle Senderreihenfolge wird dabei oft überschrieben, sodass du Favoritenlisten neu anlegen musst. Wer noch ein sehr altes SD-Gerät ohne HD-Unterstützung nutzt, schaut künftig leider in die Röhre und muss aufrüsten. Dein Internet-Router hingegen ist pflegeleicht und stellt sich vollautomatisch um. Um nicht plötzlich vor einem schwarzen Bildschirm zu sitzen, lohnt sich ein kurzer Check deines regionalen Termins auf der Vodafone-Website, da viele Städte im April und Mai an der Reihe sind.

#14 Deutschlandticket: Preis wird künftig per Formel berechnet

Das Deutschlandticket wird in Zukunft anders bepreist.
Quelle: IMAGO / Panama Pictures

Das Deutschlandticket wird in Zukunft anders bepreist. Diese Neuerung wurde Ende März 2026 beschlossen. Bisher haben Politiker*innen darüber gestritten, wie teuer das Abo sein soll. Ab dem nächsten Jahr soll das eine feste Rechenformel übernehmen.

Die Formel schaut sich an, wie hoch die Kosten für Strom, Benzin und das Personal bei den Verkehrsbetrieben sind. Steigen diese Kosten, steigt auch der Ticketpreis. Es gibt aber einen „Brems-Faktor“, selbst wenn immer mehr Menschen das Ticket kaufen (zum Beispiel als Jobticket), kann das den Preis stabil halten.

Aktuell kostet das Ticket 63 Euro. Wie teuer es 2027 wird, steht erst im Herbst fest. Experten glauben aber nicht, dass der Preis riesig nach oben springt. Verkehrclubs finden das nicht gut. Wenn Benzin teurer wird, hilft der Staat sofort. Aber wenn Bus und Bahn teurer werden, müssen die Fahrgäst*innen das einfach bezahlen. Das treffe vor allem Leute, die kein eigenes Auto haben.

Bundestag beschließt Spritpreispaket

Der Bundestag hat Maßnahmen ergriffen, um die Tankpreise zu senken.
Quelle: IMAGO / Andy Bünning

Um die Kraftstoffpreise infolge des Irankriegs zu stabilisieren, hat der Bundestag Ende März 2026 ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet. Kern der Neuregelung ist eine strikte Vorgabe für Tankstellen: Diese dürfen ihre Preise künftig nur noch einmal täglich – jeweils um 12 Uhr – erhöhen. Preissenkungen bleiben hingegen jederzeit zulässig. Für dich als Verbraucher bedeutet die 12-Uhr-Regel vor allem mehr Planungssicherheit, da die Preise nach der mittäglichen Erhöhung für 24 Stunden nicht mehr steigen dürfen. 

Parallel dazu wird die Schlagkraft des Bundeskartellamts deutlich erhöht. Eine zentrale Neuerung ist die Umkehr der Beweislast: Künftig müssen Mineralölkonzerne aktiv darlegen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Bisher lag die Beweislast beim Amt, was Verfahren oft erschwerte. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Wettbewerb im Großhandel zu stärken und überhöhten Preisen effektiver entgegenzuwirken.

Kritiker*innen bezweifeln eine spürbare Entlastung der Verbraucher*innen: Die neue Regelung verbessere zwar die Vergleichbarkeit, garantiere aber keine Preissenkungen. Zudem blieben hohe staatliche Lasten wie Steuern und CO2-Abgaben unberührt. Die Wirksamkeit des Pakets wird daher nach einem Jahr evaluiert.

ADAC plant drastische Beitragserhöhung ab 2027

ADAC plant Beitragserhöhungen ab 2027.
Quelle: IMAGO / Revierfoto

Der ADAC steht offenbar vor der größten Preisanpassung in seiner über 120-jährigen Geschichte. Wie Recherchen der Welt Ende März 2026 zeigen, sollen die Jahresbeiträge für Neukund*innen deutlich steigen. Eine offizielle Bestätigung steht zwar noch aus, doch die Entscheidung soll voraussichtlich auf der Hauptversammlung am 23. Mai fallen.

So könnten sich die neuen ADAC-Beiträge erhöhen:

  • Basistarif für eine Person: 54 Euro auf 64 Euro
  • Plustarif für eine Person: 94 Euro auf 114 Euro
  • Premiumtarif für eine Person: 139 Euro auf 174 Euro
  • Basistarif für eine Person mit (Ehe-) Partner: 79 Euro auf 94 Euro
  • Plustarif für eine Person mit (Ehe-) Partner: 129 Euro auf 154 Euro
  • Premiumtarif für eine Person mit (Ehe-) Partner: 189 Euro auf 234 Euro
  • Basistarif für eine Person mit (Ehe-) Partner, Kinder (18-23 Jahre): 104 Euro auf 124 Euro
  • Plustarif für eine Person mit (Ehe-) Partner, Kinder (18-23 Jahre): 164 Euro auf 194 Euro
  • Premiumtarif für eine Person mit (Ehe-) Partner, Kinder (18-23 Jahre): 239 Euro auf 294 Euro

Das neue Heizungsgesetz

2026 tritt ein neues Heizungsgesetz in Kraft.
Quelle: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Im Jahr 2026 tritt das reformierte Heizungsgesetz in Kraft, das für viele Verbraucher*innen spürbare Veränderungen bringen soll. Die bisherige Vorgabe, wonach neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Damit bleiben Gas- und Ölheizungen grundsätzlich weiterhin zulässig. Allerdings steigt ab 2029 schrittweise der verpflichtende Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan oder synthetischer Gase. Parallel dazu bleibt die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizsysteme – etwa Wärmepumpen – vorerst bestehen, um den Umstieg auf erneuerbare Energien attraktiver zu machen. Städte und Gemeinden sind zudem verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen, die Bürger*innen langfristige Orientierung geben sollen. Für Mieter*innen sind Schutzregelungen vorgesehen, um übermäßige Kostenbelastungen durch Modernisierungen zu vermeiden.

Knotenbeutel im Supermarkt

Europa will Tüten für Obst, Gemüse und Co. bis 2030 ganz verbieten.
Quelle: IMAGO / epd

Die Diskussion um Plastiktüten in Geschäften geht schon eine ganze Weile. Viele erinnern sich vielleicht noch an eine Zeit, in der man kostenlos Tüten aus Plastik bekommen oder zumindest zur Verfügung hatte, um seine Einkäufe zu verpacken. Das hat natürlich Auswirkungen auf unsere Umwelt, die zunehmende Vermüllung der globalen Gewässer und auch der Entstehung von Mikroplastik. Seither wird die Verbreitung von Plastikprodukten immer weiter eingeschränkt, besonders in Europa. 2022 wurden Kunststofftüten mit einer Wandstärke von unter 0,05 Millimeter ganz in Supermärkten verboten. Der sogenannte „Europäische Green Deal“ soll jedoch weiter überarbeiten werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sagt hierzu in einem Gespräch mit t-online„Ab 2030 sind die dünnen Tütchen mit weniger als 15 Mikrometern Wandstärke in ganz Europa verboten“. Gemeint sind damit vor allem die sogenannten Knotenbeutel, die für Obst, Gemüse, Gebäck oder andere Produkte oft noch zur Verfügung stehen. Der DUH ist bewusst, dass die Märkte selbst hier wenig Verantwortung übernehmen: „Wenn die Supermarktketten es ernst meinen würden mit Umweltschutz, dann würden sie die umweltschädlichen Plastiktüten entweder so teuer anbieten, dass sie keiner mehr gerne nutzt (mindestens 20 Cent), oder einfach aus dem Sortiment nehmen.“ Einige Biomärkte und auch Edeka setzt vereinzelt schon auf Alternativen aus Papier, Bioplastik oder andere Verpackungsmöglichkeiten.

Deutschlandticket wird teurer 

Auch der Preis des Deutschlandtickets ändert sich 2026 wieder.
Quelle: IMAGO / Panama Pictures, IMAGO / Michael Gstettenbauer

Ab dem 1. Januar 2026 kostet das Deutschlandticket leider mehr. Statt 58 Euro zahlt man dann 63 Euro im Monat. Wer das Ticket über die DB Navigator App nutzt, muss bis zum 30. November der Preiserhöhung zustimmen, sonst läuft das Abo aus. Bei anderen Verkehrsverbünden ist keine Zustimmung nötig, hier wird der neue Preis automatisch übernommen. Das Deutschlandticket ist aber weiterhin eine sehr vorteilhafte Lösung für Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland. Auch wenn der Preis steigt, bleibt es eine günstige Alternative für Pendler*innen und Vielfahrer*innen. Trotzdem sorgt die Erhöhung bei vielen für Unmut.

Gesetzliche Krankenversicherungen werden teurer

Viele Krankenkassen wollen auch 2026 die Zusatzbeiträge wieder erhöhen.
Quelle: IMAGO / Wolfilser

2026 müssen viele gesetzlich Versicherte mit höheren Beiträgen rechnen. Während der allgemeine Beitragssatz stabil bei 14,6 % bleibt, steigen die kassenindividuellen Zusatzbeiträge vielerorts deutlich. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt nun bei etwa 2,9 %, was zu einem Gesamtbeitrag von rund 17,5 % führt, von dem der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Beispiele zeigen die Entwicklung: Die Techniker Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag von 2,45 % auf 2,69 %, die DAK-Gesundheit von 2,8 % auf 3,2 %, und die AOK Baden-Württemberg sowie die AOK Nordwest auf etwa 2,99 %. Nur wenige Kassen wie die Debeka BKK halten ihren Satz konstant. Für Versicherte bedeutet das höhere Abzüge vom Bruttolohn. Wer sparen möchte, sollte prüfen, ob ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse möglich ist. Frist für einen Wechsel endet meist Ende Januar 2026.

Mindestlohn steigt an

Auch der Mindestlohn wird 2026 wieder erhöht.
Quelle: IMAGO / Christian Ohde

Es gibt aber auch gute Nachrichten: Ab dem 1. Januar 2026 steigt nämlich auch der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das gilt für alle, egal ob Hauptjob oder Minijob. Minijobber*innen profitieren von der Änderung, denn die Verdienstgrenze wird dadurch auf 603 Euro im Monat angehoben. Im Jahr dürfen sie dann bis zu 7.236 Euro verdienen, ohne die Minijob-Regeln zu verlieren. 

Einführung der Aktivrente

Rentner*innen dürfen in 2026 Geld zu ihrer zusätzlichen Rente verdienen.
Quelle: IMAGO / Lobeca

Zum Jahreswechsel 2025/2026 führt die Bundesregierung die sogenannte Aktivrente ein: Ein steuerlicher Bonus für Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten wollen. Ab dann können Beschäftigte im Ruhestand bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, zusätzlich zu ihrer regulären Rente. Die Regelung gilt jedoch nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Beiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung müssen weiterhin gezahlt werden. Ziel der Aktivrente ist es, ältere Erwerbstätige im Arbeitsmarkt zu halten, den Fachkräftemangel abzufedern und Erfahrung im Wirtschaftsleben zu erhalten. Kritiker*innen bemängeln, dass bestimmte Gruppen wie Selbstständige, Minijobber*innen und Beamt*innen ausgeschlossen sind und die Maßnahme vor allem Menschen mit höherem Einkommen entlastet.

Pendlerpauschale steigt

2026 gibt es bessere Bedingungen für Pendler*innen.
Quelle: IMAGO / STEINSIEK.CH

Zum Jahreswechsel 2025/2026 wird die sogenannte Pendlerpauschale in Deutschland deutlich angehoben. Bisher konnten Arbeitnehmer*innen für die ersten 20 Kilometer ihres Arbeitswegs nur 30 Cent pro Kilometer geltend machen und ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt diese Staffelung: Für jeden Kilometer, also ab dem ersten, gilt ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer in der Steuererklärung. Das bedeutet: Wer täglich zur Arbeit pendelt, kann mehr Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen und damit seine Steuerlast senken. Beispielrechnungen des Finanzministeriums zeigen, dass bei einem 10‑Kilometer‑Arbeitsweg und einer Fünf‑Tage‑Woche jährlich rund 176 Euro zusätzlich angesetzt werden können. Bei 20 Kilometern sind es sogar rund 352 Euro mehr als zuvor.

Umsatzsteuer in der Gastronomie wird 2026 gesenkt

Ob die Senkung der Umsatzsteuer 2026 einen Vorteil für Verbraucher*innen hat, ist noch unklar.
Quelle: IMAGO / Cavan Images

Zum 1. Januar 2026 tritt eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie in Kraft. Bisher mussten Restaurants, Cafés, Bistros und ähnliche Betriebe auf Speisen im Lokal den regulären Steuersatz von 19 % berechnen. Ab 2026 gilt für alle Speisen ein ermäßigter Satz von 7 %. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Steueränderungsgesetzes verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt. Getränke bleiben weiterhin beim Standardsteuersatz von 19 %. Die Reform zielt darauf ab, die Gastronomiebranche nachhaltig zu entlasten, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und langfristige Planungssicherheit zu schaffen. Ob die Senkung zu niedrigeren Preisen für Besucher*innen führt, hängt von den Betrieben ab: Verpflichtend ist die Weitergabe an die Verbraucher*innen nicht, viele Gastronom*innen sehen den Vorteil eher in der Kostenentlastung ihres Betriebs.

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