Gesetze, Preiserhöhungen, Neuerungen und Co.: Die Dinge ändern sich 2026 für Verbraucher
Das Jahr 2026 bringt neue Gesetze, Preisänderungen und Regelungen, die unseren Alltag spürbar beeinflussen. Wir zeigen dir, was sich ändert.
Jedes Jahr bringt auch viele Veränderungen mit sich, die unseren Alltag in verschiedenen Bereichen betreffen. Teils sind das Gesetze die Preiserhöhungen mit sich bringen; praktische Regelungen, die das Einkaufen im Supermarkt verändern, oder auch das Thema Wohngeld. Wir zeigen dir, was sich 2026 ändert, wovon du profitieren kannst und wo die Preise ansteigen.
Los geht's ...
Knotenbeutel im Supermarkt
Die Diskussion um Plastiktüten in Geschäften geht schon eine ganze Weile. Viele erinnern sich vielleicht noch an eine Zeit, in der man kostenlos Tüten aus Plastik bekommen oder zumindest zur Verfügung hatte, um seine Einkäufe zu verpacken. Das hat natürlich Auswirkungen auf unsere Umwelt, die zunehmende Vermüllung der globalen Gewässer und auch der Entstehung von Mikroplastik. Seither wird die Verbreitung von Plastikprodukten immer weiter eingeschränkt, besonders in Europa. 2022 wurden Kunststofftüten mit einer Wandstärke von unter 0,05 Millimeter ganz in Supermärkten verboten. Der sogenannte „Europäische Green Deal“ soll jedoch weiter überarbeiten werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sagt hierzu in einem Gespräch mit t-online: „Ab 2030 sind die dünnen Tütchen mit weniger als 15 Mikrometern Wandstärke in ganz Europa verboten“. Gemeint sind damit vor allem die sogenannten Knotenbeutel, die für Obst, Gemüse, Gebäck oder andere Produkte oft noch zur Verfügung stehen. Der DUH ist bewusst, dass die Märkte selbst hier wenig Verantwortung übernehmen: „Wenn die Supermarktketten es ernst meinen würden mit Umweltschutz, dann würden sie die umweltschädlichen Plastiktüten entweder so teuer anbieten, dass sie keiner mehr gerne nutzt (mindestens 20 Cent), oder einfach aus dem Sortiment nehmen.“ Einige Biomärkte und auch Edeka setzt vereinzelt schon auf Alternativen aus Papier, Bioplastik oder andere Verpackungsmöglichkeiten.
Deutschlandticket wird teurer
Ab dem 1. Januar 2026 kostet das Deutschlandticket leider mehr. Statt 58 Euro zahlt man dann 63 Euro im Monat. Wer das Ticket über die DB Navigator App nutzt, muss bis zum 30. November der Preiserhöhung zustimmen, sonst läuft das Abo aus. Bei anderen Verkehrsverbünden ist keine Zustimmung nötig, hier wird der neue Preis automatisch übernommen. Das Deutschlandticket ist aber weiterhin eine sehr vorteilhafte Lösung für Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland. Auch wenn der Preis steigt, bleibt es eine günstige Alternative für Pendler*innen und Vielfahrer*innen. Trotzdem sorgt die Erhöhung bei vielen für Unmut.
Gesetzliche Krankenversicherungen werden teurer
2026 müssen viele gesetzlich Versicherte mit höheren Beiträgen rechnen. Während der allgemeine Beitragssatz stabil bei 14,6 % bleibt, steigen die kassenindividuellen Zusatzbeiträge vielerorts deutlich. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt nun bei etwa 2,9 %, was zu einem Gesamtbeitrag von rund 17,5 % führt, von dem der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Beispiele zeigen die Entwicklung: Die Techniker Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag von 2,45 % auf 2,69 %, die DAK-Gesundheit von 2,8 % auf 3,2 %, und die AOK Baden-Württemberg sowie die AOK Nordwest auf etwa 2,99 %. Nur wenige Kassen wie die Debeka BKK halten ihren Satz konstant. Für Versicherte bedeutet das höhere Abzüge vom Bruttolohn. Wer sparen möchte, sollte prüfen, ob ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse möglich ist. Frist für einen Wechsel endet meist Ende Januar 2026.
Mindestlohn steigt an
Es gibt aber auch gute Nachrichten: Ab dem 1. Januar 2026 steigt nämlich auch der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das gilt für alle, egal ob Hauptjob oder Minijob. Minijobber*innen profitieren von der Änderung, denn die Verdienstgrenze wird dadurch auf 603 Euro im Monat angehoben. Im Jahr dürfen sie dann bis zu 7.236 Euro verdienen, ohne die Minijob-Regeln zu verlieren.
Einführung der Aktivrente
Zum Jahreswechsel 2025/2026 führt die Bundesregierung die sogenannte Aktivrente ein: Ein steuerlicher Bonus für Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten wollen. Ab dann können Beschäftigte im Ruhestand bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, zusätzlich zu ihrer regulären Rente. Die Regelung gilt jedoch nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Beiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung müssen weiterhin gezahlt werden. Ziel der Aktivrente ist es, ältere Erwerbstätige im Arbeitsmarkt zu halten, den Fachkräftemangel abzufedern und Erfahrung im Wirtschaftsleben zu erhalten. Kritiker*innen bemängeln, dass bestimmte Gruppen wie Selbstständige, Minijobber*innen und Beamt*innen ausgeschlossen sind und die Maßnahme vor allem Menschen mit höherem Einkommen entlastet.
Pendlerpauschale steigt
Zum Jahreswechsel 2025/2026 wird die sogenannte Pendlerpauschale in Deutschland deutlich angehoben. Bisher konnten Arbeitnehmer*innen für die ersten 20 Kilometer ihres Arbeitswegs nur 30 Cent pro Kilometer geltend machen und ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt diese Staffelung: Für jeden Kilometer, also ab dem ersten, gilt ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer in der Steuererklärung. Das bedeutet: Wer täglich zur Arbeit pendelt, kann mehr Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen und damit seine Steuerlast senken. Beispielrechnungen des Finanzministeriums zeigen, dass bei einem 10‑Kilometer‑Arbeitsweg und einer Fünf‑Tage‑Woche jährlich rund 176 Euro zusätzlich angesetzt werden können. Bei 20 Kilometern sind es sogar rund 352 Euro mehr als zuvor.
Umsatzsteuer in der Gastronomie wird 2026 gesenkt
Zum 1. Januar 2026 tritt eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie in Kraft. Bisher mussten Restaurants, Cafés, Bistros und ähnliche Betriebe auf Speisen im Lokal den regulären Steuersatz von 19 % berechnen. Ab 2026 gilt für alle Speisen ein ermäßigter Satz von 7 %. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Steueränderungsgesetzes verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt. Getränke bleiben weiterhin beim Standardsteuersatz von 19 %. Die Reform zielt darauf ab, die Gastronomiebranche nachhaltig zu entlasten, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und langfristige Planungssicherheit zu schaffen. Ob die Senkung zu niedrigeren Preisen für Besucher*innen führt, hängt von den Betrieben ab: Verpflichtend ist die Weitergabe an die Verbraucher*innen nicht, viele Gastronom*innen sehen den Vorteil eher in der Kostenentlastung ihres Betriebs.