Im Winter: Das sind die Regeln, Vorschriften und Co. beim Schnee Schippen
Sobald Schnee fällt, musst du Gehwege sicher machen. Wir erklären, wer räumen muss, was erlaubt ist und worauf du achten solltest.
Sobald die ersten Flocken fallen, heißt es: Schaufel raus und los! Aber es geht nicht nur um Ordnung, sondern vor allem darum, die Gehwege sicher zu machen, damit niemand ausrutscht und sich im schlimmsten fall verletzt. Doch wer muss eigentlich schippen? Was, wenn du tagsüber arbeiten musst? Wo muss man schippen und darf man eigentlich Streusalz benutzen? Damit du gut vorbereitet bist, haben wir die wichtigsten Infos rund ums Schneeschippen für dich zusammengefasst.
Los geht's ...
Schipp- und Räumpflicht
Im Winter bist du als Grundstückseigentümer*in dafür verantwortlich, dass die Gehwege vor deinem Haus von Schnee und Eis befreit sind. Das nennt man Räum- und Streupflicht. Du kannst die Aufgabe aber auch an deine Mieter*innen oder einen externen Dienstleister abgeben, solange das klar im Mietvertrag oder einer Vereinbarung geregelt ist. Wichtig ist, dass du den Schnee nicht einfach auf die Straße schaufelst, sondern ihn an eine geeignete Stelle legst. Erfüllst du diese Pflicht nicht und jemand verletzt sich, kannst du haftbar gemacht werden. Also schnapp dir die Schaufel und sorge dafür, dass alles sicher begehbar ist!
Wo muss geschippt werden?
Wo muss man schippen?
Als Hauseigentümer*in bist du dafür verantwortlich, den Weg zur Haustür, zum Briefkasten und den Gehweg vor deinem Grundstück von Schnee zu befreien. Auch wenn der Gehweg eigentlich der Kommune gehört, wird diese Pflicht oft an die Anwohner*innen weitergegeben. Wenn du unsicher bist, ob das auf dich zutrifft, solltest du bei deiner Gemeinde nachfragen. Einfach nicht räumen und ein Schild mit „Betreten auf eigene Gefahr“ aufstellen, schützt dich übrigens nicht. Deine Räumpflicht bleibt bestehen und du kannst im Zweifel haftbar gemacht werden.
Wie sieht es mit dem Dach aus?
Muss auch das Dach freigeräumt werden?
Ob ein Dach von Schnee befreit werden muss, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Eigentümer*innen haben zwar eine Verkehrssicherungspflicht, aber wann sie bei Dachlawinen haften, hängt vom Einzelfall ab und wird von Gerichten unterschiedlich bewertet. Dabei spielt die Zumutbarkeit eine entscheidende Rolle: Ist das Schneeräumen mit hohem Risiko verbunden oder der Einsatz von Fachkräften unverhältnismäßig teuer, wird es meist als unzumutbar angesehen. Dennoch gibt es die Ansicht, dass bei einer akuten Gefahr sofort gehandelt werden muss, etwa durch das Einschalten der Feuerwehr. Letztlich bleibt es eine Abwägung zwischen Sicherheit und Aufwand.
Wann sollte man am besten Schnee schippen?
Wann muss man schippen?
Wenn es schneit, bist du als Hauseigentümer*in dafür verantwortlich, Gehwege und Zugänge zu räumen, damit niemand ausrutscht. Wann du genau räumen musst, hängt von deiner Gemeinde ab, aber meistens gilt: Unter der Woche musst du zwischen 7:00 und 20:00 Uhr für sichere Wege sorgen. An Sonn- und Feiertagen kannst du etwas später starten, meistens ab 8:00 oder 9:00 Uhr. Wichtig ist, dass die Wege schon zu den Zeiten begehbar sind, also solltest du rechtzeitig anfangen. Wenn es länger oder stärker schneit, musst du vielleicht sogar mehrmals am Tag schippen. Schau am besten bei deiner Stadt oder Gemeinde nach den genauen Regeln.
Wann muss mehrmals am Tag geschippt werden?
Wie oft muss man schippen?
Wie oft du Schnee schippen musst, hängt von den Witterungsverhältnissen ab. Generell gilt: Du musst räumen, sobald es notwendig ist, um die Sicherheit zu gewährleisten. Das bedeutet, dass du bei anhaltendem oder starkem Schneefall auch mehrmals am Tag zum Schneeschieber greifen musst. Wenn du arbeiten musst und deshalb tagsüber keine Zeit hast, Schnee zu räumen, bist du trotzdem für die Räum- und Streupflicht verantwortlich. In solchen Fällen kannst du die Aufgabe an jemanden delegieren, zum Beispiel an eine Nachbar*in oder eine*n Dienstleister*in.
Bekommt man ein Strafe, wenn man nicht schippt?
Strafe, wenn man nicht schippt?
Wenn jemand auf deinem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, kann das richtig teuer werden. Neben den Behandlungskosten und dem Verdienstausfall der verletzten Person können auch hohe Schmerzensgeldforderungen auf dich zukommen. Wie teuer das wird, hängt von der Schwere der Verletzung ab. Es gab schon Fälle, in denen Betroffene 20.000 Euro Schmerzensgeld erhalten haben, weil sie sich beim Sturz mehrere Brüche zugezogen haben. Dazu kommen oft noch Kosten für Reha oder eine Haushaltshilfe. Um solche finanziellen Belastungen zu vermeiden, solltest du deine Räum- und Streupflicht ernst nehmen. Übrigens unterscheidet sich die Höhe der Bußgelder auch je nach Bundesland.
Welche Streumittel sind aber überhaupt erlaubt?
Die Streumittel sind erlaubt
In vielen Teilen Deutschlands ist 2026 das Streuen von Streusalz auf Gehwegen durch Privatpersonen heute nicht mehr erlaubt oder stark eingeschränkt. Grund dafür sind Umwelt- und Naturschutz, weil Salz Boden, Pflanzen, Tiere und Grundwasser schädigen kann. In vielen Kommunen müssen Hauseigentümer*inne stattdessen nur salzfreie Streumittel wie Sand oder Splitt nutzen.
In Berlin gab es Anfang Februar 2026 erst eine kurze politische Wendung: Die Senatsverwaltung hatte wegen extremer Glätte eine Allgemeinverfügung erlassen, die es erlauben sollte, Salz auch auf Gehwegen einzusetzen. Dagegen zog der Naturschutzbund Deutschland (NABU) vor Gericht – und gewann. Das Berliner Verwaltungsgericht kippte die Regelung, sodass der private Einsatz von Streusalz wieder verboten ist und nur noch der kommunale Winterdienst Salz nutzen darf.
Welche Haushaltsalternativen gibt es aber?
Gurkenwasser statt Streusalz – Haushaltsmittel gegen Glatteis
Viele wissen gar nicht, dass man vereistes Glatteis auch als Privatperson relativ umweltfreundlich bekämpfen kann – zum Beispiel mit Gurkenwasser. Gemeint ist das salzige Wasser aus dem Gurkenglas: Mischt man es mit heißem Wasser und gießt es gezielt auf vereiste Stellen, beginnt das Eis schnell zu tauen. Anschließend kann man mit der Schaufel nachhelfen, um die Fläche sicher freizumachen. Wer keine Gurken im Haus hat, kann alternativ auch Essigwasser verwenden – das löst Eis ebenfalls an, sollte aber sparsam und nur auf robusten Flächen wie Beton eingesetzt werden, da es Pflanzen und empfindliche Böden schädigen kann.
So kannst du dir Spikes selber bauen ...
Spikes selber machen
Spikes für die Schuhe kosten zwar nicht die Welt, aber wer sie nur ab und zu braucht, kann sich den Kauf manchmal sparen, besonders, wenn man Lust auf einen kleinen DIY‑Hack hat. Mit ein paar Kabelbindern lassen sich nämlich im Handumdrehen improvisierte „Spikes“ basteln: Einfach die Kabelbinder um die Schuhsohle legen, die Enden nach unten zeigen lassen und bei Bedarf noch ein bisschen mit Draht oder starken Gummis fixieren. Schon habt ihr rutschfesten Grip auf Eis und Schnee, ganz ohne teure Fertig‑Spikes und das Beste: Ihr könnt die Provisorien nach der Saison einfach wieder entfernen.
Schneeschippen kann lebensbedrohlich sein ...
Herzinfarkt durch Schneeschippen
Was viele nicht wissen, dass Schneeräumen besonders für Menschen mit Herzproblemen oder chronischen Erkrankungen riskant sein kann. Kalte Luft belastet nämlich nicht nur die Lunge, sondern auch das Herz. Die Gefäße ziehen sich dann durch die Kälte zusammen, und wenn auch noch körperliche Anstrengung dazukommt, kann das zu Herzrhythmusstörungen, Vorhofflimmern oder im schlimmsten Fall sogar zu einem Herzinfarkt führen. Besonders gefährlich ist für die Betroffenen das Schneeräumen am Morgen, da der Kreislauf noch nicht vollständig in Schwung ist. Im Video erfahren Sie, welche drei häufigen Fehler Sie beim Schneeräumen unbedingt vermeiden sollten.
Gibt es Personen, die vom Schneeschippen befreit sind?
Sind Senioren vom Winterdienst befreit?
Auch wenn du Senior*in bist, bist du nicht automatisch von der Räum- und Streupflicht befreit, wenn du Eigentümer*in eines Grundstücks bist. Das heißt, die Verantwortung liegt weiterhin bei dir. Aber keine Sorge: Du kannst die Aufgabe an jemanden abgeben, zum Beispiel an Dienstleister*innen, Nachbar*innen oder Mieter*innen, wenn das entsprechend geregelt ist. Wenn du gesundheitlich nicht in der Lage bist, selbst zu schippen, ist das völlig in Ordnung, solange du sicherstellst, dass jemand anderes die Pflicht übernimmt. Die Kosten für einen professionellen Winterdienst variieren je nach Region und Art der Dienstleistung. In ländlichen Gebieten liegen die Preise oft zwischen 1 und 1,50 € pro Quadratmeter. In der Stadt sind es oft 2,50 bis 6,50 € pro Quadratmeter.