Im Winter: Das sind die Regeln, Vorschriften und Co. beim Schnee Schippen
Sobald Schnee fällt, musst du Gehwege sicher machen. Wir erklären, wer räumen muss, was erlaubt ist und worauf du achten solltest.
Wann muss man schippen?
Wenn es schneit, bist du als Hauseigentümer*in dafür verantwortlich, Gehwege und Zugänge zu räumen, damit niemand ausrutscht. Wann du genau räumen musst, hängt von deiner Gemeinde ab, aber meistens gilt: Unter der Woche musst du zwischen 7:00 und 20:00 Uhr für sichere Wege sorgen. An Sonn- und Feiertagen kannst du etwas später starten, meistens ab 8:00 oder 9:00 Uhr. Wichtig ist, dass die Wege schon zu den Zeiten begehbar sind, also solltest du rechtzeitig anfangen. Wenn es länger oder stärker schneit, musst du vielleicht sogar mehrmals am Tag schippen. Schau am besten bei deiner Stadt oder Gemeinde nach den genauen Regeln.
Wie oft muss man schippen?
Wie oft du Schnee schippen musst, hängt von den Witterungsverhältnissen ab. Generell gilt: Du musst räumen, sobald es notwendig ist, um die Sicherheit zu gewährleisten. Das bedeutet, dass du bei anhaltendem oder starkem Schneefall auch mehrmals am Tag zum Schneeschieber greifen musst. Wenn du arbeiten musst und deshalb tagsüber keine Zeit hast, Schnee zu räumen, bist du trotzdem für die Räum- und Streupflicht verantwortlich. In solchen Fällen kannst du die Aufgabe an jemanden delegieren, zum Beispiel an eine Nachbar*in oder eine*n Dienstleister*in.
Strafe, wenn man nicht schippt?
Wenn jemand auf deinem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, kann das richtig teuer werden. Neben den Behandlungskosten und dem Verdienstausfall der verletzten Person können auch hohe Schmerzensgeldforderungen auf dich zukommen. Wie teuer das wird, hängt von der Schwere der Verletzung ab. Es gab schon Fälle, in denen Betroffene 20.000 Euro Schmerzensgeld erhalten haben, weil sie sich beim Sturz mehrere Brüche zugezogen haben. Dazu kommen oft noch Kosten für Reha oder eine Haushaltshilfe. Um solche finanziellen Belastungen zu vermeiden, solltest du deine Räum- und Streupflicht ernst nehmen. Übrigens unterscheidet sich die Höhe der Bußgelder auch je nach Bundesland.
Die Streumittel sind erlaubt
In vielen Teilen Deutschlands ist 2026 das Streuen von Streusalz auf Gehwegen durch Privatpersonen heute nicht mehr erlaubt oder stark eingeschränkt. Grund dafür sind Umwelt- und Naturschutz, weil Salz Boden, Pflanzen, Tiere und Grundwasser schädigen kann. In vielen Kommunen müssen Hauseigentümer*inne stattdessen nur salzfreie Streumittel wie Sand oder Splitt nutzen.
In Berlin gab es Anfang Februar 2026 erst eine kurze politische Wendung: Die Senatsverwaltung hatte wegen extremer Glätte eine Allgemeinverfügung erlassen, die es erlauben sollte, Salz auch auf Gehwegen einzusetzen. Dagegen zog der Naturschutzbund Deutschland (NABU) vor Gericht – und gewann. Das Berliner Verwaltungsgericht kippte die Regelung, sodass der private Einsatz von Streusalz wieder verboten ist und nur noch der kommunale Winterdienst Salz nutzen darf.