Schrebergarten: Verbote, Regeln, Mietrecht und Co.
Sommer, Sonne, Kleingarten. Zu keinem anderen Zeitpunkt des Jahres suchen so viele Menschen nach einem Schrebergarten. Kennst du die Verbote?
Ein Schrebergarten wird auch als Kleingarten bezeichnet und befindet sich in der Regel innerhalb einer Kleingartenanlage. Du bist hier nicht allein, sondern teilst dir die Anlage mit vielen anderen Pächtern. Damit das „Zusammengärtnern“ funktioniert, muss jeder gewisse Regeln einhalten. Ein bisschen ist es wie bei den Vorschriften im normalen Mieteralltag. Viele davon wirken logisch, andere wiederum eher kurios und sogar abschreckend. Was gibt es für Verbote?
#1 Anbau ist keine Kür, sondern Pflicht
Wer einen Kleingarten pachtet, ist verpflichtet, Obst und Gemüse anzubauen. Insgesamt musst du ein Drittel der Gartenfläche dafür nutzen, Pflanzen zu züchten. Blumen allein reichen nicht, gefordert wird eine Mischkultur. Selbst nur Obst ist nicht erlaubt, Gemüse muss in den Beeten verfügbar sein. Wenn du also nur einen reinen Ort zur Erholung suchst, wird das im Schrebergarten problematisch. Hier musst du dich gärtnerisch betätigen, sonst gibt es Ärger mit dem Kleingartenverein.
#2 In der Gartenlaube darfst du nicht dauerhaft wohnen
Natürlich nicht! Es wäre ja auch zu schön. Du richtest dir dein Hüttchen gemütlich ein, hast frisch angebautes Obst und Gemüse direkt vor der Tür und sparst dir die Miete für deine Wohnung. Das Bundeskleingartengesetz macht diesem Traum einen Strich durch die Rechnung. Du darfst zwar dann und wann eine Nacht in deinem Garten verbringen, dauerhaft in die Laube einziehen, sorgt aber für Ärger. Dir wird nicht nur die Pacht gekündigt, es drohen auch fiese Geldstrafen. In der Theorie könntest du beim Bebauungsamt beantragen, dass du doch in deinem Garten wohnen darfst. In der Praxis wird das aber nichts.
#3 Illegales Wohnen wird ziemlich teuer
Hast du dich dauerhaft häuslich niedergelassen, kommen enorme Kosten auf dich zu. Erwischt dich der Kleingartenverein oder der Vorstand, musst du nicht nur aus dem Häuschen ausziehen. Dein Pachtvertrag wird gekündigt und die Strafe kann bis zu 50.000 Euro betragen. Eine Summe, die du lieber gar nicht erst riskieren solltest. Dauerhaftes Wohnen ist übrigens sehr gut von gelegentlichen Übernachtungen abzugrenzen. Schon die Einrichtung deiner Laube verrät, ob du hier all dein Hab und Gut untergebracht hast oder nur gelegentlich ein Set Wäsche zum Wechseln dabei hast.