Im Winter: Das sind die Regeln, Vorschriften und Co. beim Schnee Schippen
Sobald Schnee fällt, musst du Gehwege sicher machen. Wir erklären, wer räumen muss, was erlaubt ist und worauf du achten solltest.
Sobald die ersten Flocken fallen, heißt es: Schaufel raus und los! Aber es geht nicht nur um Ordnung, sondern vor allem darum, die Gehwege sicher zu machen, damit niemand ausrutscht und sich im schlimmsten fall verletzt. Doch wer muss eigentlich schippen? Was, wenn du tagsüber arbeiten musst? Wo muss man schippen und darf man eigentlich Streusalz benutzen? Damit du gut vorbereitet bist, haben wir die wichtigsten Infos rund ums Schneeschippen für dich zusammengefasst.
Schipp- und Räumpflicht
Im Winter bist du als Grundstückseigentümer*in dafür verantwortlich, dass die Gehwege vor deinem Haus von Schnee und Eis befreit sind. Das nennt man Räum- und Streupflicht. Du kannst die Aufgabe aber auch an deine Mieter*innen oder einen externen Dienstleister abgeben, solange das klar im Mietvertrag oder einer Vereinbarung geregelt ist. Wichtig ist, dass du den Schnee nicht einfach auf die Straße schaufelst, sondern ihn an eine geeignete Stelle legst. Erfüllst du diese Pflicht nicht und jemand verletzt sich, kannst du haftbar gemacht werden. Also schnapp dir die Schaufel und sorge dafür, dass alles sicher begehbar ist!
Wo muss man schippen?
Als Hauseigentümer*in bist du dafür verantwortlich, den Weg zur Haustür, zum Briefkasten und den Gehweg vor deinem Grundstück von Schnee zu befreien. Auch wenn der Gehweg eigentlich der Kommune gehört, wird diese Pflicht oft an die Anwohner*innen weitergegeben. Wenn du unsicher bist, ob das auf dich zutrifft, solltest du bei deiner Gemeinde nachfragen. Einfach nicht räumen und ein Schild mit „Betreten auf eigene Gefahr“ aufstellen, schützt dich übrigens nicht. Deine Räumpflicht bleibt bestehen und du kannst im Zweifel haftbar gemacht werden.
Muss auch das Dach freigeräumt werden?
Ob ein Dach von Schnee befreit werden muss, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Eigentümer*innen haben zwar eine Verkehrssicherungspflicht, aber wann sie bei Dachlawinen haften, hängt vom Einzelfall ab und wird von Gerichten unterschiedlich bewertet. Dabei spielt die Zumutbarkeit eine entscheidende Rolle: Ist das Schneeräumen mit hohem Risiko verbunden oder der Einsatz von Fachkräften unverhältnismäßig teuer, wird es meist als unzumutbar angesehen. Dennoch gibt es die Ansicht, dass bei einer akuten Gefahr sofort gehandelt werden muss, etwa durch das Einschalten der Feuerwehr. Letztlich bleibt es eine Abwägung zwischen Sicherheit und Aufwand.