21 Dinge, die dir die Kassiererin oder der Kassierer nie sagen würden
Über manche Dinge schweigt man! Diese 21 Dinge würden eine Kassiererin und ein Kassierer nie zu dir sagen. Aber welche sind das? Wir verraten sie dir.
Viele von uns gehen täglich einkaufen und begegnen demensprechend auch den Mitarbeiter*innen im Supermarkt. Egal, ob man im Stress die Süßigkeitenabteilung sucht oder am Ende an der Kasse bezahlt – Kassierer und Kassiererinnen gehören einfach zum Einkaufen dazu. Diese haben häufig die Aufgabe freundlich und zuvorkommend zu sein, schließlich ist der Kunde König. Doch was denken sie eigentlich wirklich insgeheim und würden es niemals offen sagen? Als Profis kennen sie schließlich die Abläufe des Geschäfts ganz genau und sparen natürlich auch gerne Zeit und Energie. Zudem gibt es auch so einige Dinge, die die Kunden definitiv gar nicht wissen sollen. So kommt es, dass viele Kunden komplett planlos sind. Auf den nächsten Seiten erfährst du, welche Mysterien und Geheimnisse dir nie verraten werden – dabei sind sie ziemlich nützlich!
Los geht's!
#1 Das Kleingeld-Zählen der Rentner
Wer kennt es nicht, es gibt hin und wieder Fälle, in denen Rentner ewig an der Kasse brauchen und erst einmal ihr Kleingeld zusammensuchen müssen. Das geht nicht nur vielen Kunden in der Schlange auf die Nerven; auch Kassierer*innen sehen das manchmal ein bisschen zu eng. Häufig werden dann die falschen Münzen abgegeben und die Mitarbeiter müssen dann ganz genau hinschauen, damit die Kasse am Ende noch stimmt. Jedoch gibt es auch einen Tipp an alle älteren Generationen: Viele haben schon einen vor sortierten Geldbeutel, da geht die Suche nach dem Kleingeld ganz schnell.
#2 Die Kasse stimmt nicht
Hast du dich auch schon gefragt, was passiert, wenn nach der Abrechnung zu wenig Geld in der Kasse ist? Tatsächlich sind die Kassierer*innen arbeitsvertraglich dazu verpflichtet, für einen korrekten Kassenbestand zu sorgen. Hier liegt also eine Pflichtverletzung vor, wenn der Betrag in der Kasse nicht stimmt. Allerdings gibt es hier auch Unterschiede, sodass die Arbeitnehmer*innen bei leichter Fahrlässigkeit nicht haften müssen. Liegt aber eine mittlere oder hohe Fahrlässigkeit vor, dann kann hier auch eine Haftung in Betracht kommen. In manchen Arbeitsverträgen wird daher die sogenannte Mankoabrede ausgehandelt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in jedem Fall haften muss. Das ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zu vereinbaren, zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin alleine Zugriff auf die Kasse hat.
#3 Die Ware, die keiner will
Du hast dich auch schon oft gefragt, was mit der Ware passiert, bei der du dich an der Kasse noch schnell umentscheidest und die du doch nicht willst? Die Kassierer*nnen sind davon meist genervt, weil sie die Ware wieder einsortieren müssen. Doch besser als wenn z.B. Produkte, die kühl gelagert werden müssen, einfach achtlos irgendwo liegen gelassen werden. Da sollte man dann lieber besser Bescheid geben, dass man die Ware doch nicht kaufen möchte. Sonst wird das Produkt am Ende nämlich wirklich weggeschmissen, weil es hier strenge Regeln bezüglich der Lagerung gibt.
#4 Kassierer*innen hassen es, wenn Kunden genervt sind
Viele Kunden haben es im Supermarkt eilig. Wenn sie dann an der Schlange stehen und warten müssen, steigt schon mal der Stresspegel. Noch missmutiger werden viele Menschen dann, wenn der Storno-Schlüssel von den Kassierer*innen herausgeholt wird. Denn das kann manchmal eine kurze Zeit in Anspruch nehmen. Was die Mitarbeitenden dann total hassen: Wenn die Kunden unfreundlich werden und auf passiv-aggressive Weise klar machen: Ich bin genervt. Dass sie mit diesem Verhalten keinerlei Zeitersparnis erhalten, ist ihnen wohl egal.